07.04.2026 Geplantes Recht auf Glasfaser greift zu stark in Eigentumsrechte ein
Mit dem Referentenentwurf hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung einen konkreten Vorschlag zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes gemacht – und hält an einem bereits im Eckpunktepapier aus dem Juli 2025 vorgeschlagenen Recht der Telekommunikationsunternehmen (TKU) auf Vollausbau von Glasfaserleitungen in Mehrparteienhäusern bis zu den einzelnen Wohnungen fest. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) kritisiert, dass der Entwurf massiv in die Eigentumsrechte von Wohnungseigentümern eingreift.
Kernproblem aus Sicht von WiE ist das im Referentenentwurf geplante „Recht auf Vollausbau“. Telekommunikationsunternehmen sollen künftig Glasfaserleitungen bis in alle Wohnungen eines Gebäudes verlegen („Wohnungsstich“) dürfen – unabhängig davon, ob ein Bedarf der jeweiligen Eigentümer besteht. „Das ist ein faktischer Anschlusszwang für Wohnungseigentümer. Sie können nicht mehr wählen, ob und wie Glasfaser in ihrem Eigentum ausgebaut wird“, kritisiert Dr. Sandra von Möller, Vorständin von Wohnen im Eigentum. Für einen solchen Zwang gebe es keine Veranlassung – er sei „unverhältnismäßig“. Der Gesetzgeber müsse sich mehr damit auseinandersetzen, inwiefern er mit dem Entwurf die Eigentumsrechte einschränke und ob diese Einschränkung verhältnismäßig sei. Zudem verstoße die geplante Regelung gegen Grundsätze des Wohnungseigentumsrechts, wonach Wohnungseigentümergemeinschaften Beschlüsse fassen sollen, für die sie keine Beschlusskompetenz haben.
Die Rahmenbedingungen sollten so ausgestaltet werden, dass ein fairer Wettbewerb unter den Glasfaseranbietern zu einem schnelleren Ausbau der Netze führe. „Statt auf die Dynamik des Wettbewerbs zu setzen, versucht der Gesetzgeber, den Ausbau mit regulatorischen Maßnahmen zu erzwingen“, so WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller.
Steigendes Glasfaserbereitstellungsentgelt führt zu intransparenten Mehrbelastungen
Auch die geplanten Kostensteigerungen lehnt WiE ab. Zwar sei die Erhebung eines jährlichen Glasfaserbereitstellungsentgelts grundsätzlich sinnvoll, eine Erhöhung des Maximalbetrags um mehr als 30 Prozent – von bisher maximal 540 Euro auf bis zu 720 Euro pro Wohnung aber nicht angemessen und zudem nicht transparent. Denn die Pflicht des TKU, die Höhe des Entgelts oder die Notwendigkeit aufwendiger Maßnahmen nachweisen zu müssen, soll gänzlich wegfallen. WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller warnt: „Eigentümer stehen vor einer finanziellen Mehrbelastung, ohne nachvollziehen zu können, wofür sie genau zahlen sollen.“
WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller: „Digitalisierung mit den Eigentümern gestalten, nicht gegen sie“
Besonders problematisch für Verbraucher ist laut WiE auch die geplante Regelung zu Vertragsstrafen. Eigentümer sollen verpflichtet werden, den TKU eine Vertragsstrafe zuzusichern, falls sie selbst oder mit einem Dritten den Ausbau nicht innerhalb von 24 Monaten durchführen. „Verbraucher dürfen nicht per Gesetz zu Verträgen gezwungen werden, die auch noch mit Strafzahlungen versehen sind“, so von Möller. „Digitalisierung muss mit den Eigentümern gestaltet werden, nicht gegen sie“, fordert Dr. Sandra von Möller, „denn wer selbst entscheidet, kann die Kosten, den Nutzen und die Umsetzung verantwortungsvoll steuern“.
Kernproblem aus Sicht von WiE ist das im Referentenentwurf geplante „Recht auf Vollausbau“. Telekommunikationsunternehmen sollen künftig Glasfaserleitungen bis in alle Wohnungen eines Gebäudes verlegen („Wohnungsstich“) dürfen – unabhängig davon, ob ein Bedarf der jeweiligen Eigentümer besteht. „Das ist ein faktischer Anschlusszwang für Wohnungseigentümer. Sie können nicht mehr wählen, ob und wie Glasfaser in ihrem Eigentum ausgebaut wird“, kritisiert Dr. Sandra von Möller, Vorständin von Wohnen im Eigentum. Für einen solchen Zwang gebe es keine Veranlassung – er sei „unverhältnismäßig“. Der Gesetzgeber müsse sich mehr damit auseinandersetzen, inwiefern er mit dem Entwurf die Eigentumsrechte einschränke und ob diese Einschränkung verhältnismäßig sei. Zudem verstoße die geplante Regelung gegen Grundsätze des Wohnungseigentumsrechts, wonach Wohnungseigentümergemeinschaften Beschlüsse fassen sollen, für die sie keine Beschlusskompetenz haben.
Die Rahmenbedingungen sollten so ausgestaltet werden, dass ein fairer Wettbewerb unter den Glasfaseranbietern zu einem schnelleren Ausbau der Netze führe. „Statt auf die Dynamik des Wettbewerbs zu setzen, versucht der Gesetzgeber, den Ausbau mit regulatorischen Maßnahmen zu erzwingen“, so WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller.
Steigendes Glasfaserbereitstellungsentgelt führt zu intransparenten Mehrbelastungen
Auch die geplanten Kostensteigerungen lehnt WiE ab. Zwar sei die Erhebung eines jährlichen Glasfaserbereitstellungsentgelts grundsätzlich sinnvoll, eine Erhöhung des Maximalbetrags um mehr als 30 Prozent – von bisher maximal 540 Euro auf bis zu 720 Euro pro Wohnung aber nicht angemessen und zudem nicht transparent. Denn die Pflicht des TKU, die Höhe des Entgelts oder die Notwendigkeit aufwendiger Maßnahmen nachweisen zu müssen, soll gänzlich wegfallen. WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller warnt: „Eigentümer stehen vor einer finanziellen Mehrbelastung, ohne nachvollziehen zu können, wofür sie genau zahlen sollen.“
WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller: „Digitalisierung mit den Eigentümern gestalten, nicht gegen sie“
Besonders problematisch für Verbraucher ist laut WiE auch die geplante Regelung zu Vertragsstrafen. Eigentümer sollen verpflichtet werden, den TKU eine Vertragsstrafe zuzusichern, falls sie selbst oder mit einem Dritten den Ausbau nicht innerhalb von 24 Monaten durchführen. „Verbraucher dürfen nicht per Gesetz zu Verträgen gezwungen werden, die auch noch mit Strafzahlungen versehen sind“, so von Möller. „Digitalisierung muss mit den Eigentümern gestaltet werden, nicht gegen sie“, fordert Dr. Sandra von Möller, „denn wer selbst entscheidet, kann die Kosten, den Nutzen und die Umsetzung verantwortungsvoll steuern“.




