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01.04.2026 Bewerben: 80 Mio. Euro für die Zukunft von Städten und Gemeinden

Mit dem heutigen Projektaufruf der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Verena Hubertz, startet die fünfte Tranche des Bundesprogramms „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“. Dafür stehen insgesamt 80 Millionen Euro zur Verfügung. Städte und Gemeinden in ganz Deutschland können bis zum 30. Juni 2026 Projektvorschläge einreichen.

Mit dem 2020 erstmals aufgelegten Bundesprogramm unterstützt das Bundesbauministerium gezielt eine klimagerechte Entwicklung von Kommunen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Ausbau und der Stärkung der sogenannten blau-grünen Infrastruktur. Förderfähig sind vegetabile und bauliche Investitionen sowie investitionsvorbereitende und projektbegleitende Maßnahmen in urbanen und ländlichen Grün- und Freiräumen, die diese in ihrer Vitalität und Funktionsvielfalt erhalten und weiterentwickeln. Ziel ist es, Grün- und Freiräume in Städten und ländlichen Regionen zu erhalten, zu stärken und vielfältiger nutzbar zu machen. So unterstützt der Bund mit dem Programm die Kommunen dabei, ihre Infrastrukturen und öffentlichen Räume besser an die Folgen des Klimawandels anzupassen und widerstandsfähiger zu gestalten.

Dazu Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Die Folgen des Klimawandels sind längst Teil unseres Alltags: wenn sich Innenstädte im Sommer stark aufheizen, nach Starkregen Straßen unter Wasser stehen oder Grünflächen austrocknen. Mit der fünften Programmrunde unterstützen wir Kommunen dabei, genau hier anzusetzen und öffentliche Räume widerstandsfähig für die Zukunft weiterzuentwickeln – mit mehr Grün, besserer Wasserspeicherung oder attraktiven Parks und Plätzen. So werden unsere Städte und Gemeinden nicht nur klimafit für die Zukunft, sondern auch lebenswerter für alle.“

Städte und Gemeinden sind aufgerufen, geeignete Projekte bei dem mit der Umsetzung des Programms betrauten Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen. Die Projekteinreichung ist ausschließlich auf digitalem Weg möglich. Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.

























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