20.11.2025 Masterplan Ladeinfrastruktur setzt wichtige Impulse für die Praxis
„Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 ist ein wichtiger Schritt für den praxisgerechten Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland“, kommentiert Aygül Özkan, Hauptgeschäftsführerin des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA) den gestrigen Kabinettsbeschluss. „Dass künftig nicht mehr nur die Anzahl der Ladepunkte zählt, sondern auch die Gesamt-Ladeleistung berücksichtigt werden kann, schafft dringend nötige Flexibilität – etwa für Handelsimmobilien, die auf leistungsstarke Schnelllader setzen können, statt viele Ladepunkte mit geringer Ladeleistung anbieten zu müssen. Das ist auch ein echter Mehrwert für Kundinnen und Kunden.“
Mit dem gestern beschlossenen Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 legt die Bundesregierung den strategischen Rahmen für den weiteren Ausbau von Ladepunkten in Städten und Quartieren fest. Der Plan soll sicherstellen, dass ausreichend Ladeinfrastruktur für den wachsenden Bestand an E-Fahrzeugen zur Verfügung steht und die neuen Vorgaben der EU-Gebäude-effizienzrichtlinie (EPBD) praxistauglich umgesetzt werden.
Aus Sicht des ZIA ist besonders wichtig, dass der Masterplan weiterhin auch gebündelte Lösungen („Pooling“) für mehrere Gebäude vorsieht. So können Eigentümer und Investoren Ladeinfrastruktur effizienter planen und betreiben. Noch offen bleibt allerdings, ob solche Modelle auch Ladehubs in der Nähe von Immobilien einschließen dürfen.
Der ZIA sieht in den beschlossenen Leitlinien einen entscheidenden Hebel, um die Ladeinfrastruktur in Deutschland bedarfsgerecht auszubauen, besser mit der Entwicklung der Immobilienstandorte zu verzahnen – und damit auch für die Energiewende im Gebäudesektor voranzubringen.
Mit dem gestern beschlossenen Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 legt die Bundesregierung den strategischen Rahmen für den weiteren Ausbau von Ladepunkten in Städten und Quartieren fest. Der Plan soll sicherstellen, dass ausreichend Ladeinfrastruktur für den wachsenden Bestand an E-Fahrzeugen zur Verfügung steht und die neuen Vorgaben der EU-Gebäude-effizienzrichtlinie (EPBD) praxistauglich umgesetzt werden.
Aus Sicht des ZIA ist besonders wichtig, dass der Masterplan weiterhin auch gebündelte Lösungen („Pooling“) für mehrere Gebäude vorsieht. So können Eigentümer und Investoren Ladeinfrastruktur effizienter planen und betreiben. Noch offen bleibt allerdings, ob solche Modelle auch Ladehubs in der Nähe von Immobilien einschließen dürfen.
Der ZIA sieht in den beschlossenen Leitlinien einen entscheidenden Hebel, um die Ladeinfrastruktur in Deutschland bedarfsgerecht auszubauen, besser mit der Entwicklung der Immobilienstandorte zu verzahnen – und damit auch für die Energiewende im Gebäudesektor voranzubringen.




