03.11.2025 Riskant: Fortbildungspflicht für Immobilienverwalter soll entfallen
Die Bundesregierung plant im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes, die Fortbildungspflicht für Immobilienmakler und (Wohn-)Immobilienverwalter (§ 34c IIa GewO, § 15b MaBV) ersatzlos zu streichen. Was nach einer administrativen Vereinfachung klingt, könnte sich als folgenschwerer Fehler erweisen, warnt Rechtsanwalt Oliver T. Letzner, Partner der Kanzlei Müller Radack Schultz.
„Wer heute Immobilien verwaltet, trägt Verantwortung für Werte in Millionenhöhe – oft ohne, dass seine fachliche Qualifikation je überprüft wurde“, so Letzner. „Gerade in einem immer komplexeren Markt ist die Fortbildungspflicht ein unverzichtbarer Qualitätsanker. Ihr Wegfall wäre ein Rückschritt für die gesamte Branche.“
Die Herausforderungen für Immobilienverwalter sind in den letzten Jahren stetig gestiegen: neue gesetzliche Vorgaben, steigende Sanierungs- und Modernisierungspflichten sowie wachsende Anforderungen an Kommunikation, Controlling und Nachhaltigkeit. Gleichzeitig bleibt der Beruf weitgehend unreguliert – eine Gewerbeerlaubnis genügt.
„Fortbildung ist kein bürokratischer Luxus, sondern die Grundlage für Qualität, Verbraucherschutz und stabile Märkte“, betont Letzner. „Wer sie abschafft, riskiert Fehlentscheidungen, Haftungsrisiken und Vertrauensverluste – am Ende zahlt der Markt die Rechnung.“
Auch der Hinweis auf bestehende freiwillige Zertifizierungen greift aus seiner Sicht zu kurz. „Die Zertifizierung nach § 26a WEG ist nur ein Einstieg. Ohne verpflichtende Weiterbildung fehlt die kontinuierliche Qualifikationssicherung – gerade in einem Berufsfeld, das so viele Schnittstellen zu Technik, Recht und Energieeffizienz hat“, erklärt Letzner.
Fazit
Die geplante Streichung der Fortbildungspflicht spart kurzfristig Bürokratie, kostet aber langfristig Qualität. Gut ausgebildete Verwalter sichern Investitionen, schaffen Vertrauen und sind ein wichtiger Standortfaktor für die Immobilienwirtschaft.
„Wer heute Immobilien verwaltet, trägt Verantwortung für Werte in Millionenhöhe – oft ohne, dass seine fachliche Qualifikation je überprüft wurde“, so Letzner. „Gerade in einem immer komplexeren Markt ist die Fortbildungspflicht ein unverzichtbarer Qualitätsanker. Ihr Wegfall wäre ein Rückschritt für die gesamte Branche.“
Die Herausforderungen für Immobilienverwalter sind in den letzten Jahren stetig gestiegen: neue gesetzliche Vorgaben, steigende Sanierungs- und Modernisierungspflichten sowie wachsende Anforderungen an Kommunikation, Controlling und Nachhaltigkeit. Gleichzeitig bleibt der Beruf weitgehend unreguliert – eine Gewerbeerlaubnis genügt.
„Fortbildung ist kein bürokratischer Luxus, sondern die Grundlage für Qualität, Verbraucherschutz und stabile Märkte“, betont Letzner. „Wer sie abschafft, riskiert Fehlentscheidungen, Haftungsrisiken und Vertrauensverluste – am Ende zahlt der Markt die Rechnung.“
Auch der Hinweis auf bestehende freiwillige Zertifizierungen greift aus seiner Sicht zu kurz. „Die Zertifizierung nach § 26a WEG ist nur ein Einstieg. Ohne verpflichtende Weiterbildung fehlt die kontinuierliche Qualifikationssicherung – gerade in einem Berufsfeld, das so viele Schnittstellen zu Technik, Recht und Energieeffizienz hat“, erklärt Letzner.
Fazit
Die geplante Streichung der Fortbildungspflicht spart kurzfristig Bürokratie, kostet aber langfristig Qualität. Gut ausgebildete Verwalter sichern Investitionen, schaffen Vertrauen und sind ein wichtiger Standortfaktor für die Immobilienwirtschaft.




