21.10.2025 WiE lehnt Abschaffung der Weiterbildungspflicht für WEG-Verwalter ab
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) plant im Rahmen einer Entbürokratisierungsoffensive, die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter abzuschaffen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) begrüßt zwar grundsätzlich das Ziel der Entbürokratisierung, lehnt den Referentenentwurf des BMWE aber entschieden ab. Nach Einschätzung von WiE leistet dieser keinen wirksamen Beitrag zum Bürokratieabbau, gefährdet allerdings die flächendeckende Qualität und Professionalität von Verwaltungsleistungen. Angesichts der wachsenden Anforderungen an gewerbliche Verwalter fordert WiE stattdessen einen Ausbau der Weiterbildungspflichten, um Verbraucher besser zu schützen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie schlägt vor, die in der Gewerbeordnung vorgeschriebene Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienerwalter und Immobilienmakler zu streichen – mit dem Ziel, den bürokratischen Aufwand sowohl für die Gewerbeämter als auch für die Wirtschaft abzubauen. Dafür hat es einen „Referentenentwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und zur Aufhebung von Berichtspflichten“ vorgelegt und die Verbände bis zum 22. Oktober 2025 um Stellungnahme gebeten. Die Weiterbildungspflicht war erst 2018 eingeführt worden, um die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften sowie die Tätigkeit von Immobilienmaklern zu professionalisieren und deren Qualität zu erhöhen. Sie umfasst 20 Stunden innerhalb von drei Jahren.
„Die Abschaffung der Weiterbildungspflicht lehnen wir entschieden ab“, betont Dr. Sandra von Möller, Vorständin des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum (WiE). „Entbürokratisierung ist ein wichtiges Ziel, aber der vorliegende Entwurf leistet keinen wirksamen Beitrag dazu.“ Weiter erklärt sie: „Angesichts der stetig wachsenden fachlichen und rechtlichen Anforderungen an Wohnimmobilienverwalter und deren Verantwortung für erhebliche Vermögenswerte sind die bestehenden Anforderungen zur Berufsausübung das notwendige Minimum, um Qualität und Rechtssicherheit von Verwaltungsleistungen zu gewährleisten.“ Auch die beruflichen Anforderungen an Makler wachsen stetig.
Begründung des BMWE überzeugt nicht – Kosteneinsparung wesentlich kleiner als angenommen
„Das Argument des Bürokratieabbaus ist aus unserer Sicht nicht stichhaltig“, kritisiert Dr. Sandra von Möller. Laut Ministerium sind Einsparungen von insgesamt 47.640 000 Euro durch die Abschaffung der Fortbildungspflichten möglich. Davon sind 47.616.000 Euro als reine Fortbildungskosten angegeben, die Makler und Verwalter einsparen könnten, wenn sie sich nicht mehr fortbildeten. Gleichzeitig geht das Ministerium laut Referentenentwurf aber davon aus, dass diese sich nach der Streichung der Weiterbildungspflicht auch künftig freiwillig fortbilden. Insofern kann dieser Betrag nicht als Entlastung angerechnet werden.
Damit bleibt allenfalls ein Einsparpotenzial bei Dokumentations- und Prüfpflichten der Weiterbildung. Diese beziffert das Ministerium auf 9.000 Euro für die Wirtschaft. Für den Staat wird eine jährliche Einsparung von 15 000 Euro durch die Entlastung der Gewerbeämter geschätzt. „Einsparungen in dieser Höhe stehen nicht im Verhältnis zum potenziellen gesamtwirtschaftlichen Schaden, der durch Qualitätseinbußen und daraus resultierenden gerichtlichen Auseinandersetzungen entstehen kann“, sagt Dr. Sandra von Möller.
Ausweitung der Weiterbildungspflicht für Verwalter und eigenständiger Ausbildungsberuf notwendig
Bislang gibt es weder einen anerkannten Ausbildungsberuf noch ein klar definiertes Berufsbild für Wohnimmobilienverwalter – obwohl sie erhebliche Vermögenswerte betreuen. Dazu gehören die Erhaltungsrücklagen und Hausgelder sowie der Wert der Immobilien. Der verwaltete Gesamtwert dürfte in Summe mehrere Billionen hoch sein. Seit der WEG-Reform 2020 verfügen Verwalter zudem über eine weitreichende Vertretungsmacht für Wohnungseigentümergemeinschaften. Gleichzeitig steigt die Komplexität des Berufs stetig – durch neue gesetzliche Vorgaben, energiepolitische Anforderungen und aktuelle Rechtsprechung.
Die Weiterbildungspflicht sollte daher nach Auffassung von WiE nicht abgeschafft, sondern – wie bei Versicherungsvermittlern und -beratern, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – auf mindestens 15 Stunden pro Jahr ausgeweitet werden. Zudem appelliert WiE, langfristig einen eigenständigen Ausbildungsberuf der Wohnimmobilienverwalter zu schaffen, damit die Immobilienwerte von Wohnungseigentümern bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften von Beginn an in qualifizierten Händen liegen. Zwar gibt es seit 2020 die Qualifikation zum zertifizierten Verwalter durch die Industrie- und Handelskammern, allerdings ist dies aus Sicht von WiE nicht ausreichend und zudem nicht grundsätzlich verpflichtend.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie schlägt vor, die in der Gewerbeordnung vorgeschriebene Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienerwalter und Immobilienmakler zu streichen – mit dem Ziel, den bürokratischen Aufwand sowohl für die Gewerbeämter als auch für die Wirtschaft abzubauen. Dafür hat es einen „Referentenentwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und zur Aufhebung von Berichtspflichten“ vorgelegt und die Verbände bis zum 22. Oktober 2025 um Stellungnahme gebeten. Die Weiterbildungspflicht war erst 2018 eingeführt worden, um die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften sowie die Tätigkeit von Immobilienmaklern zu professionalisieren und deren Qualität zu erhöhen. Sie umfasst 20 Stunden innerhalb von drei Jahren.
„Die Abschaffung der Weiterbildungspflicht lehnen wir entschieden ab“, betont Dr. Sandra von Möller, Vorständin des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum (WiE). „Entbürokratisierung ist ein wichtiges Ziel, aber der vorliegende Entwurf leistet keinen wirksamen Beitrag dazu.“ Weiter erklärt sie: „Angesichts der stetig wachsenden fachlichen und rechtlichen Anforderungen an Wohnimmobilienverwalter und deren Verantwortung für erhebliche Vermögenswerte sind die bestehenden Anforderungen zur Berufsausübung das notwendige Minimum, um Qualität und Rechtssicherheit von Verwaltungsleistungen zu gewährleisten.“ Auch die beruflichen Anforderungen an Makler wachsen stetig.
Begründung des BMWE überzeugt nicht – Kosteneinsparung wesentlich kleiner als angenommen
„Das Argument des Bürokratieabbaus ist aus unserer Sicht nicht stichhaltig“, kritisiert Dr. Sandra von Möller. Laut Ministerium sind Einsparungen von insgesamt 47.640 000 Euro durch die Abschaffung der Fortbildungspflichten möglich. Davon sind 47.616.000 Euro als reine Fortbildungskosten angegeben, die Makler und Verwalter einsparen könnten, wenn sie sich nicht mehr fortbildeten. Gleichzeitig geht das Ministerium laut Referentenentwurf aber davon aus, dass diese sich nach der Streichung der Weiterbildungspflicht auch künftig freiwillig fortbilden. Insofern kann dieser Betrag nicht als Entlastung angerechnet werden.
Damit bleibt allenfalls ein Einsparpotenzial bei Dokumentations- und Prüfpflichten der Weiterbildung. Diese beziffert das Ministerium auf 9.000 Euro für die Wirtschaft. Für den Staat wird eine jährliche Einsparung von 15 000 Euro durch die Entlastung der Gewerbeämter geschätzt. „Einsparungen in dieser Höhe stehen nicht im Verhältnis zum potenziellen gesamtwirtschaftlichen Schaden, der durch Qualitätseinbußen und daraus resultierenden gerichtlichen Auseinandersetzungen entstehen kann“, sagt Dr. Sandra von Möller.
Ausweitung der Weiterbildungspflicht für Verwalter und eigenständiger Ausbildungsberuf notwendig
Bislang gibt es weder einen anerkannten Ausbildungsberuf noch ein klar definiertes Berufsbild für Wohnimmobilienverwalter – obwohl sie erhebliche Vermögenswerte betreuen. Dazu gehören die Erhaltungsrücklagen und Hausgelder sowie der Wert der Immobilien. Der verwaltete Gesamtwert dürfte in Summe mehrere Billionen hoch sein. Seit der WEG-Reform 2020 verfügen Verwalter zudem über eine weitreichende Vertretungsmacht für Wohnungseigentümergemeinschaften. Gleichzeitig steigt die Komplexität des Berufs stetig – durch neue gesetzliche Vorgaben, energiepolitische Anforderungen und aktuelle Rechtsprechung.
Die Weiterbildungspflicht sollte daher nach Auffassung von WiE nicht abgeschafft, sondern – wie bei Versicherungsvermittlern und -beratern, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – auf mindestens 15 Stunden pro Jahr ausgeweitet werden. Zudem appelliert WiE, langfristig einen eigenständigen Ausbildungsberuf der Wohnimmobilienverwalter zu schaffen, damit die Immobilienwerte von Wohnungseigentümern bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften von Beginn an in qualifizierten Händen liegen. Zwar gibt es seit 2020 die Qualifikation zum zertifizierten Verwalter durch die Industrie- und Handelskammern, allerdings ist dies aus Sicht von WiE nicht ausreichend und zudem nicht grundsätzlich verpflichtend.




