16.10.2025 Fördermittel: 333 Mio. Euro für die Sanierung von Sportstätten
Erstmals stellt der Bund Fördermittel für ein neues Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ zur Verfügung. Im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität sind für den aktuellen Projektaufruf 333 Millionen Euro veranschlagt.
Dazu Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
„Sport verbindet Menschen. Er überwindet kulturelle, sprachliche und soziale Grenzen und schafft Gemeinschaft. Damit der Ball wieder rollt, die Dusche wieder funktioniert und der Sportkurs weiter stattfinden kann, ist es uns als Bund wichtig, Städte und Gemeinden bei der Sanierung und Modernisierung von Sportstätten zu unterstützen. In dieser Legislaturperiode wollen wir bis zu einer Milliarde Euro bereitstellen, um alte Sportanlagen in moderne, barrierefreie und zukunftsfähige Orte des Sports und des Teamgeistes umzuwandeln. Mit dem heutigen Projektaufruf starten wir die erste Förderphase und geben damit den Startschuss für diesen wichtigen Schritt.“
Die Mittel können für die umfassende bauliche Sanierung von öffentlich zugänglichen Sporthallen sowie Hallen- und Freibädern eingesetzt werden. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Ebenfalls möglich ist die Sanierung von Sportfreianlagen, wie beispielsweise die Umwandlung in oder Sanierung von Kunstrasenplätzen. Auch hier steht die Nachhaltigkeit im Vordergrund. Eine Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte, wie beispielsweise Vereine, ist dabei möglich.
Bis zum 15. Januar 2026 sind Städte und Gemeinden sowie Landkreise, wenn sie Eigentümer der Einrichtung sind, aufgerufen, Projektskizzen für geeignete Sportstätten digital beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einzureichen. Die Auswahl der zu fördernden Projekte aus den eingereichten Projektskizzen wird durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erfolgen.
Dazu Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
„Sport verbindet Menschen. Er überwindet kulturelle, sprachliche und soziale Grenzen und schafft Gemeinschaft. Damit der Ball wieder rollt, die Dusche wieder funktioniert und der Sportkurs weiter stattfinden kann, ist es uns als Bund wichtig, Städte und Gemeinden bei der Sanierung und Modernisierung von Sportstätten zu unterstützen. In dieser Legislaturperiode wollen wir bis zu einer Milliarde Euro bereitstellen, um alte Sportanlagen in moderne, barrierefreie und zukunftsfähige Orte des Sports und des Teamgeistes umzuwandeln. Mit dem heutigen Projektaufruf starten wir die erste Förderphase und geben damit den Startschuss für diesen wichtigen Schritt.“
Die Mittel können für die umfassende bauliche Sanierung von öffentlich zugänglichen Sporthallen sowie Hallen- und Freibädern eingesetzt werden. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Ebenfalls möglich ist die Sanierung von Sportfreianlagen, wie beispielsweise die Umwandlung in oder Sanierung von Kunstrasenplätzen. Auch hier steht die Nachhaltigkeit im Vordergrund. Eine Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte, wie beispielsweise Vereine, ist dabei möglich.
Bis zum 15. Januar 2026 sind Städte und Gemeinden sowie Landkreise, wenn sie Eigentümer der Einrichtung sind, aufgerufen, Projektskizzen für geeignete Sportstätten digital beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einzureichen. Die Auswahl der zu fördernden Projekte aus den eingereichten Projektskizzen wird durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erfolgen.