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11.01.2024 Klara Geywitz zur Finanzierung der Kommunalen Wärmeplanung

Die Bundesregierung unterstützt die Kommunen bei der Kommunalen Wärmeplanung. Offen war bislang noch, über welchen Weg diese finanzielle Unterstützung erfolgen kann. Mit Kabinettbeschluss vom 8. Januar 2024 gibt es dazu nun Klarheit.

Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Seit dem 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung in Kraft. Erstmals werden damit alle Städte und Gemeinden in Deutschland eine lokale Wärmeplanung bekommen. Als Bund unterstützen wir sie bei den Planungskosten bis 2028 mit insgesamt 500 Millionen Euro. Das Geld soll unbürokratisch und schnell in den Kommunen ankommen, weshalb wir es den Ländern über erhöhte Anteile an der Umsatzsteuer zukommen lassen. Das Geld steht den Landeshaushalten damit direkt zur Verfügung. Ermöglicht wird dies durch eine Änderung im Finanzausgleichsgesetz. Der Bund wird damit sicherstellen, dass die Länder die Gelder 2024 in ihren Haushalten verbuchen können.“






















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