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06.07.2023 Heizungsgesetz: Gesetze nicht im Schweinsgalopp durch peitschen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Abstimmung des Bundestags über das Gebäudeenergiegesetz gestoppt. Der Landesverband Nord des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) vertritt die private, mittelständische Immobilienwirtschaft im Norden. Er hat schon häufig die Erfahrung gemacht, dass den Parlamenten und Verbänden zu wenig Zeit für die Beurteilung von Gesetzesvorlagen gewährt wird.

Sönke Struck, Vorstandsvorsitzender des BFW Landesverbands Nord: „Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes im Bundestag per Eilverfahren zu stoppen. Unabhängig von der inhaltlichen Kritik an dem Gesetzesentwurf kann es nicht sein, dass ein für unser Land so wichtiges Gesetz quasi im Schweinsgalopp durch das Parlament gepeitscht wird. Wir erleben auch in Hamburg immer wieder, dass Abgeordneten aber auch uns Verbänden bei wichtigen Gesetzesvorlagen viel zu wenig Zeit zur Beratung eingeräumt wird. Eine fundierte und detaillierte Befassung ist oftmals in der Kürze der Zeit gar nicht mehr möglich. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht dieser Vorgehensweise einen Riegel vorgeschoben hat.“













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