News RSS-Feed

01.04.2023 Nach Helmpflicht jetzt auch noch Krawattenverbot auf den Baustellen

Nach der schon lange existierenden Helmpflicht tritt ab 1. April auch noch das Krawattenverbot auf den Baustellen in Deutschland in Kraft. Die neue Verordnung wurden heute in das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) aufgenommen und die Richtlinie muss ab sofort umgesetzt werden.

Den Mitarbeitenden auf den Baustellen waren sie schon lange ein Dorn im Auge: die Schlipsträger! Meist wird diese Spezies vor allem noch von den Kommunalpolitikern der Städte und Gemeinden bei den zahlreichen Grundsteinlegungen und Richtfesten in der Baubranche vertreten. Nun soll damit Schluss sein.

Wie Vertreter der sicherheitsrelevanten Gremien in der Bau- und Immobilienbranche sowie Abgeordnete des bundesweiten Gesundheitssektors in einem einstimmig verabschiedeten Dekret mitteilten, stellen diese „vor allem männlich geprägten Kleidungsstücke“ nicht nur eine farbliche Disharmonie im Baustellenwesen dar, sondern bergen auch extreme Sicherheitsrisiken vor allem beim Betreten von Rohbauten.

Während sich der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) über die Neuerungen äußerst skeptisch zeigt und die Maßnahmen für „total überzogen“ hält, kommt von Seiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ein klares „Daumen hoch!“ und das Statement: „Gerade in diesen schwierigen Zeiten ist es doch immer wieder erstaunlich, wie schnell und relativ unbürokratisch solch wichtige Gesetze auf den Weg gebracht werden“.








Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!