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19.05.2022 Branchenverband lehnt Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten ab

Ein Gesetzesentwurf der Partei DIE LINKE sieht weitere Einschränkungen über ein neues Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten vor. „Ein erweiterter Anwendungsbereich für gemeindliche Vorkaufsrechte wird nicht den Erhalt der Wohnbevölkerung in Milieuschutzgebieten fördern“, sagt Frank Müller, Vorstandsvorsitzender BFW Mitteldeutschland e.V. „Denn die Milieuschutzsatzungen selbst schaffen die Voraussetzungen für den gesetzlich intendierten Milieuschutz. Der Gesetzesentwurf ist nicht zielführend und wird daher durch uns abgelehnt.“

Der Mitteldeutsche Branchenverband, der rund 200 Unternehmen der Immobilienbranche vertritt – vom Bauträger und Projektentwickler bis zu Bestandshaltern und Immobiliendienstleistern – unterstützt damit die Argumentation des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen. „Die bestehenden Erhaltungssatzungen bieten bereits Milieuschutz. So wird verhindert, dass die alteingesessene Bevölkerung durch schleichende Umstrukturierung vertrieben wird“, begründete BFW-Präsident Dirk Salewski.

Der vorliegende Referentenentwurf begründet faktisch für jeden Veräußerungsfall im Erhaltungssatzungsgebiet ein Vorkaufsrecht. Auf mögliche gegenwärtige städtebauliche Missstände und auch bisherige Gesetzeslagen und/oder eine Prognose zu Nutzungsabsichten kommt es für Gebiete mit Erhaltungssatzung nicht mehr an. „Mit diesem gesetzlich weiter verschärfenden Eingriff in den freien Wohnungsmarkt wird in Erhaltungssatzungsgebieten keine einzige neue Wohnung geschaffen und er leistet damit auch keinerlei Beitrag zu den ambitionierten Zielsetzungen der Bundesregierung von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr“, so Frank Müller weiter.







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