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13.05.2022 Grundsteuerreform: Haus & Grund Hessen sagt Unterstützung zu

Etwa drei Millionen hessische Immobilien- und Grundstückseigentümer werden im Juni Post von der Steuerverwaltung bekommen. Dann haben sie ab Juli vier Monate Zeit, online Auskunft für die Berechnung der von 2025 an geltenden neuen Grundsteuer B zu geben. „Haus & Grund Hessen sieht sich jetzt als konstruktiver Partner. Wir werden alles daransetzen, unsere Mitglieder bei der Bewältigung dieser Aufgaben zu unterstützen“, sagt dessen Geschäftsführer Younes Frank Ehrhardt anlässlich der heutigen Pressekonferenz von Finanzminister Michael Boddenberg und Oberfinanzpräsident Jürgen Roßberg zur Umsetzung der Grundsteuerreform. Doch auch das politische Versprechen der Aufkommensneutralität werde der Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer nicht aus dem Blick lassen.

„Es hätte viel schlimmer kommen können“, so Ehrhardt mit Blick auf das wesentlich kompliziertere Bundesmodell zur Berechnung der neuen Grundsteuer B. „Es hätte aber auch besser kommen können.“ Durch das in Hessen beschlossene Flächen-Faktor-Modell werde die Berechnung der Grundsteuer nicht unnötig verkompliziert, „sein großer Nachteil ist aber, dass es wertabhängige Komponenten enthält: Bei steigenden Bodenwerten steigt die Grundsteuer für Mieter und Eigentümer automatisch mit.“ Im Sommer rechnet er mit einem verstärkten Beratungsbedarf bei Immobilieneigentümern, wenn es darum geht, die von der Finanzbehörde geforderten Angaben zu tätigen.

Große Verunsicherung über künftige Entwicklung der Grundsteuer

Die größere Verunsicherung bei den Immobilieneigentümern drehe sich jedoch derzeit weniger um die Frage, wie sie die Angabepflichten erfüllen können, so Ehrhardt, als vielmehr darum, ob sie künftig mehr Grundsteuern zahlen müssten. „Hier ist und bleibt der Hebesatz in jeder einzelnen Kommune die große Unbekannte.“ Er erinnert an das Versprechen des damaligen Bundesfinanzministers Olaf Scholz, dass die Neuordnung der Grundsteuer aufkommensneutral sein wird, also von den Kommunen nicht zur Steuererhöhung genutzt werden darf. „Als Verband begrüßen wir es, dass es in Hessen als einzigem Bundesland eine Liste geben wird, die für jede einzelne Kommune den Hebesatz festlegt, der die Aufkommensneutralität gewährleistet“, sagt Ehrhardt und mahnt: „Die Bürger müssen von der Politik in ihren eigenen Kommunen erwarten können, dass sie mit der neuen Grundsteuer und dem Hebesatzrecht mit Bedacht umgeht.“





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