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17.09.2021 Mietspiegel-Verordnung: Wir brauchen eine marktgerechtere Abbildung

Zur heutigen Beratung des Bundesrates zur Mietspiegel-Verordnung erklärt ZIA-Hauptgeschäftsführer Oliver Wittke: „Das Ziel der Bundesregierung, insbesondere qualifizierte Mietspiegel einheitlich zu konkretisieren, wurde leider nicht erreicht. Dabei sollte die Mietspiegelverordnung mit Hilfe technischer Methoden und Standards zur vereinfachten Aufstellung von Mietspiegeln führen, um die Realitäten im Wohnmietbereich möglichst genau und differenziert abzubilden. Die Kritik an der Erstellung der bisherigen Mietspiegel aber besteht weiter. Wir brauchen eine marktgerechte Abbildung. Denn es erschließt sich uns beispielsweise nicht, dass für die Mietpreisbildung im Rahmen von qualifizierten Mietspiegeln trotz erleichterter Datenbeschaffung weiterhin das Mittel der fachkundigen Schätzung herangezogen werden kann. Marktgerecht wäre es, wenn hierbei Zu- und Abschläge für Ausstattungen durch wissenschaftliche Methoden ermittelt würden, statt durch oftmals streitbare Schätzungen. Auch die nur sehr geringe Nettostichprobe von nur einem Prozent der Wohnungen in der jeweiligen Gemeinde bildet nicht die Wirklichkeit ab, weswegen wir eine Anhebung des Stichprobenumfangs auf wenigstens vier Prozent anregen.“






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