News RSS-Feed

04.01.2018 Endabnahme des Neubaus: Das ist zu beachten

Das Warten hat endlich ein Ende: Das Eigenheim ist fertig, für den Einzug fehlt nur noch die Abnahme des Neubaus. Oft zählt dies als letzte Chance, um Baumängel zu dokumentieren. Wenn der Bauherr dabei unachtsam ist, können hohe Folgekosten entstehen. Die Bauabnahme gehört zum Bauvorgang und bildet einen relevanten Bestandteil. „Wer das Haus abnimmt, bestätigt, dass der Bauvertrag eingehalten wurde. Deshalb ist eine gewisse Gründlichkeit äußerst wichtig, allerdings auch sehr zeitintensiv“, erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de.

Solange der Bauherr das neue Eigenheim nicht abgenommen hat, liegt die Beweislast bei dem Bauunternehmer. Im Streitfall ist er dazu verpflichtet zu beweisen, dass er fehlerfrei und vertragsgemäß gearbeitet hat. „Falls Mängel nicht vom Bauherrn bemerkt werden, muss dieser die Reparatur oder Nachbesserung aus eigener Tasche bezahlen“, so Scharfenorth weiter.

Was tun bei Mängeln?

In speziellen Fällen kann der Häuslebauer die Abnahme verweigern, beispielsweise wenn größere Mängel vorhanden sind. In Folge dessen muss er die letzte fällige Rechnung nicht bezahlen, da eine vollständige Überweisung oft als rechtsverbindliche Abnahme gilt. Bauherrn müssen die Fehler und Makel dokumentieren und sie in einer bestimmten Frist schriftlich übermitteln.
Gewährleistungsfrist

Mit der Abnahme beginnt die vier- beziehungsweise fünfjährige Gewährleistungsfrist, in der die Handwerker verpflichtet sind, alle auftretenden Mängel zu beheben. Die Dauer hängt von der gesetzlichen Regelung der Vertragsform ab: Verträge nach BGB (Bürgerlichem Gesetzbuch) haben eine regelmäßige Verjährungsfrist von fünf Jahren, Verträge nach VON (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) vier. Danach können Bauherrn die Gewährleistungsansprüche nur noch in absoluten Ausnahmefällen durchsetzen, beispielsweise bei arglistiger Täuschung. „Nicht jeder Häuslebauer kennt sich mit dem Thema ‘Bauen‘ aus. Deshalb empfehlen wir Fachleute, zum Beispiel unabhängige Gutachter, bei der Abnahme miteinzubeziehen“, sagt Scharfenorth.






Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!