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25.10.2017 ZIA: Grunderwerbsteuerfreibetrag ist zu kurz gedacht

In den Sondierungsverhandlungen werden die CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen unter anderem auch über die Idee der Grunderwerbsteuerbefreiung für Ersterwerber von Wohneigentum diskutieren. Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, warnt vor diesem Hintergrund vor steigenden Steuersätzen für andere Käufergruppen.

„Die Idee, den Zugang zu Wohneigentum zu erleichtern, ist gut. Der Ansatz, dafür eine Grunderwerbsteuerbefreiung für Ersterwerber einzuführen, ist jedoch falsch. Die Bundesländer könnten darauf mit steigenden Steuersätzen für andere Käufergruppen reagieren. Und damit verschärfen wir die Probleme des bezahlbaren Wohnens und Bauens“, erklärt Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA. So würden beispielsweise Wohnungsunternehmen, die bauen wollen, oder auch Entwickler von Wirtschaftsimmobilien weiter belastet. „Die Herausforderung, bezahlbare Flächen für das Wohnen, Arbeiten und Versorgen zu entwickeln, wird somit künstlich weiter erschwert“, sagt Mattner.

Änderung des Länderfinanzausgleiches statt riskanter Freibeträge

Sinnvoller wäre es stattdessen, die Grunderwerbsteuer-Rallye in Deutschland zu beenden. In den letzten zehn Jahren haben 14 von 16 Bundesländern den Satz der Grunderwerbsteuer von ursprünglich 3,5 auf bis zu 6,5 Prozent angehoben. „Diese Rallye muss stoppen. Die Grunderwerbsteuer ist ein enormer Stolperstein für Käufer“, meint Dr. Hans Volkert Volckens, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Steuern.

Ein Motivator für die Bundesländer findet sich im Länderfinanzausgleich. Gemäß dem Finanzausgleichsgesetz werden darin nicht die tatsächlichen, sondern fiktive Grunderwerbsteuereinnahmen zu Grunde gelegt. Die ursprünglich dahinterstehende Befürchtung des Gesetzgebers war, dass die Länder sonst zum Herabsetzen des Steuersatzes animiert würden, weil die finanziellen Folgen über das bundesstaatliche Finanzausgleichssystem auf andere Länder abgewälzt werden könnten. In der Praxis führt das aber dazu, dass Länder mit einem überdurchschnittlich hohen Steuersatz mehr Einnahmen für ihren Haushalt generieren, weil die fiktiven Einnahmen darunter liegen. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Bundesländer ihre Haushalte bis zum Jahr 2020 konsolidieren müssen, ist das ein wichtiger Treiber.

„Ein weiteres Manko ist die Besteuerung der Bruttoherstellungskosten. Gerade im Wohnungsbau ist die Umsatzsteuer im Normalfall nicht abziehbar. Käufer zahlen somit also Grunderwerbsteuer auf die Herstellungskosten und die Umsatzsteuer. Statt 100 Prozent der Herstellungskosten werden also 119 Prozent versteuert“, erklärt Volckens.

Geringere Grunderwerbsteuer ist beste Eigenheimförderung

„Bundesländer, die einen geringeren Steuersatz als der Durchschnitt haben, sind durch das aktuelle System des Länderfinanzausgleichs also gezwungen, sich am Wettlauf zu beteiligen. Die neue Regierung muss dieses Problem dringend angehen“, erklärt Volckens. Sonst würden bestehende Ideen zur Förderung von Wohneigentum und weiteren Immobilieninvestitionen insbesondere in den Neubau ins Leere laufen. „Die Senkung der Grunderwerbsteuer ist bereits die beste Eigenheimförderung. Dafür brauchen wir keine riskanten Freibeträge“, meint Volckens. Eine hohe Grunderwerbsteuer führe stets zu einer Verteuerung von Neubauimmobilien. Leidtragende seien die Mieter und Nutzer der neuen Flächen.






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