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16.10.2017 Gewerbeimmobilien auf Erbbaugrundstücken – lohnt sich das?

Erbbaurechte werden überwiegend zur Wohnnutzung eingesetzt. Dabei bieten sie gerade für die Betreiber von gewerblichen Immobilien finanzielle Vorteile. Der Deutsche Erbbaurechtsverband e.V. fasst sie zusammen.

Nur knapp 18 Prozent aller Erbbaurechte in Deutschland werden für Gewerbeimmobilien vergeben. Das geht aus einer Befragung des Deutschen Erbbaurechtsverbands e.V. aus dem Jahr 2017 hervor. Bei diesen gewerblich genutzten Erbbaurechten beträgt der Erbbauzins durchschnittlich 4,3 Prozent des Grundstückswertes pro Jahr. Damit liegt er zwar etwas höher als der durchschnittliche Erbbauzins für Wohnimmobilien (3,1). Das liegt zum Beispiel daran, dass im wohnwirtschaftlichen Bereich oft Erbbaurechte bewusst günstig vergeben werden, um Wohneigentum zu fördern.

Aber: Gerade für die Eigentümer von Gewerbeimmobilien kann das Erbbaurecht finanziell eine interessante Alternative sein. Zum einen spart der Erbbaurechtsnehmer die Kosten für den Kauf des Grundstücks. Hierdurch fällt der – meist notwendige – Kredit für den Kauf oder den Bau der Immobilie geringer aus und das Unternehmen erhält sich mehr Liquidität.

Grundstückskosten von der Steuer absetzen

Zum anderen ergeben sich insbesondere für Unternehmen steuerliche Vorteile: Denn sie können den Erbbauzins vollständig von der Steuer abgesetzen – im Gegensatz zu den Kosten für einen Grundstückskauf. Die Laufzeiten des Erbbaurechtsvertrags können dabei flexibel verhandelt werden. Optionsrechte auf Verlängerungen sind im gewerblichen Bereich üblich. So können die Erbbaurechtsnehmer die Laufzeiten auf die Bedürfnisse ihres Unternehmens anpassen.

Die Erbbaurechtsgeber sind meist Kommunen, kirchliche Organisationen oder Stiftungen. Prominente gewerblich genutzte Erbbaurechte sind zum Beispiel die Keksfabrik Bahlsen bei Hannover, der Helmut-Schmidt-Flughafen in Hamburg, die Allianz Arena in München, der JadeWeserPort in Wilhelmshaven und verschiedene Flächen des Bremerhavener Hafens. „Aber auch für kleinere Gewerbeobjekte kann sich ein Erbbaurecht im Vergleich zum Grundstückskauf lohnen“, sagt Dr. Matthias Nagel, der Geschäftsführer des Deutschen Erbbaurechtsverbands. „Denn die Erbbaurechtsnehmer haben nahezu die gleichen Rechte wie Grundstückseigentümer, erhalten sich aber mehr finanziellen Spielraum und sparen Steuern. Der Zeitpunkt ist günstig, denn viele Erbbaurechtsgeber vergeben jetzt Erbbaurechte zu relativ niedrigen Zinsen, um auf die allgemeine Niedrigzinsphase zu reagieren.“






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