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06.10.2017 Region Augsburg: Regierung Oberbayern genehmigt Umschlagbahnhof

Der neue Container-Umschlagbahnhof für den kombinierten Verkehr von Straße und Schiene auf dem Gebiet der Städte Augsburg, Gersthofen und Neusäß soll Erleichterungen für die Wirtschaft und die Umwelt bringen. Die Regierung von Oberbayern hat am 29. September 2017 den von der Terminal-Investitionsgesellschaft Augsburg beantragten Neubau eines öffentlichen Containerbahnhofs genehmigt, der für die Region einmalig ist.

Das Vorhaben umfasst auch den Neubau der Zufahrtsstraßen und -wege innerhalb des Güterverkehrs-Zentrums. Neben vielen technischen Auflagen enthält der Planfeststellungsbeschluss strenge Auflagen zum Wasser- und Bodenschutz sowie zum Naturschutz wie etwa eine qualifizierte Bodenabdichtung und natur-schutzfachliche Ausgleichsflächen.

Der einzige bisher in der näheren Region vorhandene Umschlagbahnhof für
Straße und Schiene in Augsburg-Oberhausen arbeitet seit Jahren an seiner Leistungsgrenze und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Eine bauliche Erweiterung am bestehenden Standort ist aufgrund infrastruktureller Rahmenbedingungen nicht möglich. Um den Verkehrsbedürfnissen der Wirtschaftsregion Schwaben Rechnung zu tragen, gilt es, die Kapazitäten im kombinierten Verkehr auszuweiten.

Die Terminal-Investitionsgesellschaft Augsburg mbH hat als Standort für das neue Terminal – in Abstimmung mit den Städten Augsburg, Gersthofen und Neusäß – eine Fläche im Güterverkehrszentrum der drei Städte außerhalb der städtischen Wohnbebauung gewählt. Diese liegt in unmittelbarer Nähe zu kraftverkehrsaffinen Gewerbebetrieben und weist eine gute Anbindung zum städtischen und überregionalen Straßennetz und dem Schienennetz der Deutschen Bahn auf. Das neue kombinierte Verkehrsterminal soll mit bis zu 3 Kränen betrieben werden. Bis zum Bau der Kräne werden mobile Geräte zum Bewegen von Containern eingesetzt.

Die Regierung von Oberbayern ist für die Genehmigung von Bauvorhaben nicht-bundeseigener Eisenbahnen zuständig. Der Planfeststellungsbeschluss enthält alle für dieses Vorhaben notwendigen Erlaubnisse, Planfeststellungen, Ausnahmen und Befreiungen. Im Rahmen des Verfahrens wurden insgesamt rund 20 verschiedene Behörden, Verbände und sonstige Träger öffentlicher Belange angehört, außerdem wurde der Plan öffentlich ausgelegt. Die Regierung von Oberbayern kam nach der Abwägung der einzelnen Belange zu dem Ergebnis, dass das Projekt genehmigt werden kann. Die Rechte und Belange betroffener Grundstücksanlieger werden durch besondere Auflagen und gesetzliche Regeln gewahrt. Der Planfeststellungsbeschluss wird mit den festgestellten Planunterlagen in Augsburg, Neusäß und Gersthofen nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung zur Einsicht ausgelegt. Der Planfeststellungsbeschluss ist zudem ab dem 11.10.2017 auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter www.regierung.oberbayern.bayern.de abrufbar.

Die Genehmigung kommentieren:

Nicole Christ, Geschäftsleiterin Planungsverband: „Mit dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens ist eine wesentliche Projektphase Schritt geschafft. Das Terminal ist ein großer Schritt für die regionale Infrastruktur.“

Richard Greiner, Bürgermeister der Stadt Neusäß: „Die Logistik sichert unsere Wirtschaftskraft und ist ein spannendes Arbeitsfeld für viele Bürger und Bürgerinnen unserer Stadt.“

Michael Wörle, Bürgermeister der Stadt Gersthofen: „Unser Ziel ist ein starker Logistikstandort, der die heimische Wirtschaft unterstützt. Auch an der Schnittstelle zwischen Schiene und Straße.“

Dr. Kurt Gribl, Oberbürgermeister der Stadt Augsburg: „Als Stadt mit Umweltbewusstsein freuen wir uns sehr, dass ein leistungsfähiges Terminal an der Schnittstelle Straße und Schiene die Region vom Verkehr entlastet.“

Das Terminal entlastet die Region langfristig um 100.000 Lkw pro Jahr. Nach aktuellen Angaben der TIA wird die erste Ausbaustufe 40.000 TEU und im Endausbau 80.000 Einheiten (TEU) umschlagen.









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