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20.09.2017 Mietpreisbremse verfassungswidrig: ZIA begrüßt Entscheidung

Laut Medienberichten hat das Berliner Landgericht die Mietpreisbremse als verfassungswidrig eingestuft. Das Gericht erklärte, dass die Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch zu einer "ungleichen Behandlung von Vermietern" führe, was Artikel 3 des Grundgesetzes widerspreche, nach dem "wesentlich Gleiches gleich zu behandeln" sei. Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. begrüßt die Entscheidung des Berliner Landgerichts. „Die Mietpreisbremse wurde bereits von mehreren Experten als gescheitert angesehen“, sagt Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA. „Diese ist in erster Linie ein Bürokratiemonster für die Vermieter. Der Neubau wird hierdurch in keiner Weise angeregt. Schnellere Baugenehmigungsverfahren, Investitionsanreize und deregulierende Maßnahmen – diese Instrumente helfen dabei, die angespannten Immobilienmärkte in den Griff zu bekommen.“







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