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20.09.2017 RICS begrüßt Weiterbildungsverpflichtung für Makler und Verwalter

Am 22. September wird der Bundesrat über die Änderung der Gewerbeordnung abstimmen, die der Bundestag bereits beschlossen hat. „Leider sieht die geplante Änderung keinen Sachkundenachweis für Makler und Wohnungsverwalter vor, wie wir ihn gefordert haben und wie er von der Bundesregierung ursprünglich geplant war. Damit wurde eine wichtige Chance vertan“, so Martin Eberhardt FRICS, Vorstandsvorsitzender der RICS Deutschland. „Dafür wird eine Weiterbildungsverpflichtung eingeführt, die wir sehr begrüßen, da RICS-Mitglieder diese bereits erfüllen.“

Die vom Gesetzgeber geplante Weiterbildungsverpflichtung sieht mindestens 20 Stunden innerhalb von drei Jahren vor. Eberhardt: „Die Regularien der RICS gehen sehr viel weiter. Unsere Mitglieder müssen sich jedes Jahr (!) mindestens 20 Stunden weiterbilden und dies in einem Online-Tool dokumentieren, das überprüft wird. Im Falle des Nichterfüllens schaltet sich die RICS ein, denn die wichtigste Maßgabe unserer Organisation ist das Handeln im öffentlichen Interesse. Wir sind dem Gemeinwohl verpflichtet, und so erklärt sich auch die Pflicht zur Weiterbildung, die bei uns fest verankert ist.“

Die RICS hält es für erforderlich, das Wissen nicht nur bei Erteilung der Gewerbeerlaubnis unter Beweis zu stellen. Das Know-how muss auch im weiteren Berufsleben aktuell gehalten werden. „Deswegen ist die kontinuierliche berufliche Fort- und Weiterbildung (Continuing Professional Development, CPD) ein wesentlicher Teil der RICS-Mitgliedschaft. Sie dient als Qualitätsgarant gegenüber der Öffentlichkeit, Behörden, Banken und Betrieben und sichert gleichbleibend hohe Standards für den gesamten Berufsstand“, führt Eberhardt aus.

Nach Aussage der RICS, hat die Politik aber in dieser Legislaturperiode das veraltete deutsche Maklerrecht, das aus dem 19. Jahrhundert stammt, nicht grundlegend reformiert, um damit die Branchenregeln auf international übliches Niveau zu heben. Die RICS – ursprünglich entstanden als Berufskammer in Großbritannien – hat sich als internationaler Verband der Professionalisierung von Immobilienberufen angenommen. Die 2011 veröffentlichten „Real Estate Agency and Brokerage Standards (REABS)“ sind in einer länderübergreifenden Zusammenarbeit entwickelt worden und stellen einen internationalen Konsens dar, was von einem Immobilienmakler auf dem weltweiten Marktplatz erwartet wird.

Eberhardt: „Dem Gesetzgeber ging es augenscheinlich also nicht um die Professionalisierung der Branche in Gänze. Wir halten nach wir vor die Einführung des Sachkundenachweises vor Erteilung einer Gewerbeerlaubnis für wichtig. Die jetzige Gewerbeerlaubnis setzt Unbescholtenheit und Zuverlässigkeit als alleinige Eignungskriterien voraus. In der heutigen Immobilienwelt ist das eindeutig nicht genug, um den wirtschaftlichen Schaden zu vermeiden, der durch fehlerhafte Maklerleistung entstehen kann.“








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