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17.08.2017 Polarstern: Erste Mieterstromprojekte für Direktförderung qualifiziert

Die Direktförderung von Mieterstrom tritt vorbehaltlich der beihilferechtlichen Prüfung durch die EU-Kommission rückwirkend zum 25. Juli in Kraft. Bisher wurden Mieterstromprojekte vor allem bei größeren Gebäuden mit möglichst vielen Parteien realisiert. „Durch die Direktförderung rechnet sich Mieterstrom jetzt auch bei Gebäuden mit deutlich weniger Parteien“, sagt Florian Henle, Geschäftsführer des Ökoenergieversorgers und Mieterstrom-Dienstleisters Polarstern. Zwei Gebäude, einmal mit acht und einmal 25 Parteien, seien bei Polarstern bereits gemäß der im Gesetz genannten Kriterien für die Direktförderung qualifiziert. Der Aufwand in der Umsetzung und in der Abrechnung habe Mieterstrom in solchen, kleineren Mehrparteiengebäuden bisher unwirtschaftlich gemacht.

Ob sich Mieterstrom bei einem Gebäude lohnt, dafür ist nun – unterstützt durch die Direktförderung – weniger die Anzahl der Mieter entscheidend, als primär die verfügbare Dachfläche, das Verbrauchsprofil der Mieter und die örtlichen Netzgebühren. Gerade bei kleineren Gebäuden kommt der Teilnahmequote eine große Bedeutung zu. „Nicht nur damit sich der administrative Aufwand zur Mieterstromversorgung rechnet, sondern vor allem um die Kosten zum Betrieb des erforderlichen Summenzählers auf möglichst viele Schultern zu verteilen“, erklärt Florian Henle.

Direktförderung für zwei Wohnhäuser mit acht und mit 25 Parteien
Die beiden ersten Wohngebäude, für die Polarstern die Mieterstrom-Direktförderung beantragt, liegen in der Nähe von München. „Bisher sind die Prozesse zur Anmeldung der Direktförderung noch nicht etabliert“, berichtet Florian Henle von Polarstern. „Bis die Direktförderung in der Praxis ankommt, wird es noch einige Monate dauern, da die Netzbetreiber ihre Anmeldeformulare erst aktualisieren, wenn die beihilferechtliche Prüfung durch die EU-Kommission abgeschlossen ist.“ Dass die Förderung durchgeht, daran gibt es aktuell seitens Experten keine Zweifel.

Einer der beiden Neubauten, der für die Direktförderung qualifiziert ist, hat acht Wohneinheiten und verfügt über eine PV-Anlage mit 18,5 Kilowatt Peak und einen Stromspeicher mit 10 Kilowattstunden. Damit lässt sich eine Stromautarkie von circa 61 Prozent realisieren. Die Mieterstromkosten liegen voraussichtlich rund 13 Prozent unter dem lokalen Grundversorgertarif. Das zweite neue Wohngebäude in Kirchheim bei München wird zusammen mit der Bürgerenergiegenossenschaft eG umgesetzt. Bei beiden genannten Projekten ziehen die ersten Mieter noch bis Ende 2017 ein.

Contractingmodelle erleichtern die Umsetzung

Attraktiv sind bei der Mieterstromversorgung vor allem Contractingmodelle. Dabei ist der Mieterstrom-Dienstleister, wie zum Beispiel Polarstern, der Betreiber der Energieerzeugungsanlage und übernimmt auch die Energieversorgung sowie bei Bedarf weitere Rollen. „Je umfassender wir in die Mieterstromversorgung eingebunden sind, umso leichter ist es, den Mietern ein attraktives Mieterstromangebot zu machen, weil wir die Energieversorgung individueller auf die jeweiligen Gegebenheiten ausrichten können“, sagt Florian Henle. Beispielsweise erhöht ein kombiniertes Strom- und Wärmeliefer-Contracting, etwa durch den kombinierten Betrieb einer PV-Anlage und einer Wärmepumpe, die Energieautarkie der Mieter und senkt ihre Stromkosten.









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