News RSS-Feed

26.06.2017 Warum Bestellerprinzip beim Immobilienkauf ein Irrweg wäre

"Die SPD will die Erwerbsnebenkosten beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses senken. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Ein Irrweg ist aber zu glauben, dass ein Bestellerprinzip bei Kaufimmobilien der entscheidende Hebel dafür ist." Mit Unverständnis reagiert der Präsident des Immobilienverbandes IVD, Jürgen Michael Schick, auf die entsprechende Passage in dem gestern von der SPD beschlossenen Wahlprogramm. Die Sozialdemokraten wollen das Prinzip "Wer bestellt, bezahlt" auch für Maklerkosten beim Kauf von Wohneigentum einführen. Demnach würde der Verkäufer grundsätzlich die Kosten zu tragen haben.

"Der IVD ist gegen ein Bestellerprinzip beim Kauf per Gesetz. Wir erwarten, dass die SPD dieses Vorhaben streicht, denn es ist abwegig und spiegelt in keiner Weise die Realität wider. Offenbar geleitet von der Fehlvorstellung, dass die Situation bei Kaufimmobilien ähnlich sei wie bei der Vermietung, hat die SPD diesen falschen Weg eingeschlagen", sagt Schick. Anhand folgender Punkte skizziert der IVD die Folgen für den Verbraucher und den Markt.

1. Kaufpreise erhöhen sich

Zahlt stets der Verkäufer die Maklerprovision, wird er sie im Kaufpreis einpreisen, soweit der Markt dies zulässt. Damit erhöhen sich die Kaufpreise. Die Summe aus Kaufpreis und Maklerprovision bleibt für den Käufer gleich.

2. Einzig die öffentliche Hand profitiert

Durch die Erhöhung des Kaufpreises würde sich auch die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer erhöhen. Der Käufer zahlt somit nicht nur auf den Kaufpreis, sondern auch auf die Provision Grunderwerbsteuer, wovon letztlich nur die öffentliche Hand profitiert. Ein Bestellerprinzip würde den Käufer nicht entlasten, sondern die Belastung nur verschieben, ohne dass der Käufer hierfür eine Gegenleistung erhielte. Die Politik wäre der Preistreiber.

3. Kaufinteressenten sind auf sich alleine gestellt, die Beratung entfällt

Das Bestellerprinzip widerspricht der staatlichen Aufgabe, Verbraucher zu schützen und nicht schutzlos zu stellen. Der Käufer wäre im Ankaufsprozess völlig auf sich alleine gestellt. Denn das Bestellerprinzip hätte zur Folge, dass der Kaufinteressent vom Makler keine Beratungsleistung verlangen könnte, da diesem gesetzlich verboten wird, mit dem Interessenten einen Vertrag abzuschließen. Steht der Makler ausschließlich im Lager des Verkäufers, wird der Makler auch nur ihn beraten. Dies kann nicht gewollt sein, zumal der Verkaufsprozess von zahlreichen Fachfragen flankiert ist, die einen hohen Sachverstand des Maklers erfordern. Schließlich sollte eine junge Familie bei ihrer Lebensentscheidung - dem Kauf einer Immobilie - optimal beraten werden. Das darf sie zu Recht auch erwarten.

4. Käufer sind nicht schutzbedürftig

Der Käufer ist nicht in gleicher Weise schutzbedürftig wie der wohnungssuchende Mieter. Das in der Diskussion um das Bestellerprinzip bei der Vermietung verwendete Argument, dass der Makler im Lager des Vermieters steht, weil er ihm bei der Vermietung und somit bei der laufenden Bewirtschaftung seines Vermögens behilflich ist, lässt sich nicht ohne weiteres auf den Verkauf von Grundstücken übertragen. Vielmehr stehen sich Verkäufer und Käufer auf Augenhöhe gegenüber. Denkbar ist aber auch, dass die Käufer die stärkere Position einnehmen, beispielsweise bei einem Doppelverdiener-Ehepaar gegenüber einer verwitweten älteren Dame, die ihr Einfamilienhaus verkaufen will.

5. Grunderwerbsteuer-Spirale dreht sich weiter nach oben

Die Bundesländer könnten die Einführung eines Bestellerprinzips zum Anlass nehmen, die Grunderwerbsteuer weiter zu erhöhen. Damit würden sie weiterhin kräftig beim Eigenheimerwerb mitverdienen. Alleine die jüngsten Erhöhungen der Grunderwerbsteuer haben den Ländern 2016 ein Einnahmeplus von 10,2 Prozent verschafft.

6. Überwiegend wird Provision geteilt

In Deutschland sind die Provisionen marktbedingt regional unterschiedlich geregelt. Eben weil sie auch der verhandlungsfähigen Marktüblichkeit unterliegen. Nur in drei von 16 Bundesländern zahlt der Käufer die Provision in der Regel alleine (Berlin, Brandenburg, Hamburg und zum Teil Hessen). Grundsätzlich ist in diesen Bundesländern wie überall in Deutschland die Provision frei verhandelbar. Überwiegend wird jedoch die Provision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, was kaum als ungerecht bezeichnet werden kann, weil auch eine entsprechende Beratung dahintersteht. Ein gesetzliches Bestellerprinzip wäre damit nicht nur ungerecht, sondern würde auch gegen die Vertragsfreiheit verstoßen. Nur bei der Grunderwerbsteuer ist es anders. Dort zahlt stets der Käufer.

"Wenn die SPD Wohneigentum wirklich fördern will, dann muss sie dafür sorgen, dass die Grunderwerbsteuer abgesenkt wird, die je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent liegt. Eine Reform der Grunderwerbsteuer ist dringend nötig, wäre konsequent und würde keine Marktausschläge zur Folge haben, im Gegenteil. Unerlässlich sind zudem stabile Finanzierungsbedingungen. Immer neue Regulierungen sind kontraproduktiv. Zudem wäre die aktive Förderung der Eigentumsbildung geboten, damit die Wohneigentumsquote in Deutschland endlich erhöht werden kann ", fordert IVD-Präsident Schick.






Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!