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07.06.2017 Flächendefinition: gif-Richtlinie MFG an geänderte DIN 277-1 angepasst

Die Kompetenzgruppe Flächendefinition der gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V. hat ihre „Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum (MFG)“ überarbeitet. Die Neuerungen in der DIN 277-1 (Januar 2016) machten eine Anpassung der Richtlinie nötig. Außerdem wurden Hinweise für die praktische Anwendung in die Richtlinie aufgenommen.

Alte Aufmaße auf Basis von MF/G (2012), MF-G (2004) oder MF-B und MF-H behalten ihre vertragliche Gültigkeit. Nur bei Mietflächenermittlungen, die auf der neuen DIN 277-1 beruhen, ist die MFG (Stand 1. Juni 2017) anzuwenden.

Die gif-Kompetenzgruppe Flächendefinition hat sich in den vergangenen Jahren auch intensiv mit dem deutschen Mietflächen-Standard MFG und dem internationalen Standard IPMS beschäftigt, um die Mietflächenberechnung beider Standards unmittelbar miteinander vergleichbar zu machen. Dabei hat sich die MFG auch im internationalen Umfeld als anerkannter Standard behauptet. Eine vollständige Angleichung von MFG und IPMS ist allerdings auch durch die neue MFG nicht erfolgt, da insbesondere die Messpunkte an Fassaden in IPMS und DIN 277 unterschiedlich gehandhabt werden. Die gif hat sich entschieden, bis auf weiteres die Messpunkte der DIN 277 als Ausgangspunkt einer Mietflächenermittlung nach gif beizubehalten. Sie empfiehlt aber bereits heute, zusätzlich die in IPMS vorgesehene Messregel „dominant face“ zu berücksichtigen, da davon ausgegangen wird, dass diese Messregel sich wegen ihrer leichteren Handhabbarkeit langfristig durchsetzt.

Bereits rund 85 % der gewerblichen Neubauten in der institutionellen Immobilienwirtschaft werden bundesweit nach den Vorgaben der MFG aufgemessen. Ziel der gif ist es, in der Immobilienwirtschaft mehr Transparenz und belastbare Definitionen zu schaffen sowie praxistaugliche Standards zu setzen. Gerade mit der Mietflächenrichtlinie ist dies durch mehr als 20 Jahre konstante Arbeit sehr gut gelungen.





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