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27.04.2017 Crowdinvesting: ZIA fordert Anpassung des Kleinanlegerschutzgesetzes

Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. schlägt anlässlich der gestrigen Beratungen im Bundestag zur Regulierung der Vergabe von Immobiliendarlehen durch die sog. Crowd (Crowdinvesting) vor, dem Grundsatz ‚same business, same risk, same rules‘ zu folgen. Sogenannte Schwarmfinanzierungen seien derzeit durch das Kleinanlegerschutzgesetz im Vergleich zu anderen Kreditgebern privilegiert. Überdies sollte im Sinne des Verbraucherschutzes auch dazugehören, bei Anlagen unter einer Höhe von 2,5 Millionen Euro die Erstellung eines „Prospekts light“ verpflichtend einzuführen. Dies ist laut aktueller Gesetzgebung nicht vorgesehen.

Vergleichbarkeit und höhere Transparenz für Verbraucher

„Ein verbindliches Prospekt würde Vergleiche mit anderen Anlagevehikeln ermöglichen“, erklärt Burkhard Dallosch, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Finanzierung. Anleger sollten zudem in den entsprechenden Fällen darauf aufmerksam gemacht werden müssen, dass sie (insbesondere Projektentwicklern) ein Nachrang-Darlehen zum Bau von noch nicht existierenden Immobilien gewähren und nicht etwa einen Anteil an einer Immobilie erwerben. „Im schlimmsten Fall droht dann sogar der Totalverlust“, sagt Dallosch. „Daher wäre aus unserer Sicht eine Fortschreibung der allgemeinen Standardisierungen von Anlageregularien gemäß der EU-Prospektverordnung beziehungsweise des Wertpapierprospektgesetzes sinnvoll. So könnte die Qualität der Grundlage für die Anlageentscheidung deutlich verbessert werden.“






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