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24.04.2017 Berufszulassung Makler/Verwalter: Politik muss sich jetzt entscheiden

"Die Politik muss sich jetzt für den Sachkundenachweis für Immobilienmakler und -verwalter entscheiden. Es bleibt kaum noch Zeit zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in dieser Legislaturperiode. Jetzt ist rasches und entschlossenes Handeln erforderlich. Insbesondere die Unionsparteien sind aufgefordert, ihre Zurückhaltung gegenüber dem Gesetzesvorhaben abzulegen und die Auswirkungen am Immobilienmarkt ernst zu nehmen." Das sagt der Präsident des Immobilienverbandes IVD, Jürgen Michael Schick, im Vorfeld der Beratungen zum Sachkundenachweis in den Arbeitsgruppen der Fraktionen des Deutschen Bundestags am 25. April 2017.

"Für den Verbraucherschutz ist es dringend notwendig, dass noch in dieser Legislaturperiode per Gesetz eine Basis für den Berufszugang für Makler und Verwalter geschaffen wird. Dieses Vorhaben ist auch Bestandteil des Koalitionsvertrags", erinnert Schick.

In einer öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag am 29. März habe sich der IVD gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund und weiteren Verbänden der Immobilienwirtschaft für den Sachkundenachweis stark gemacht. Es seien alle Argumente sowie Beispiele von Vermögensschäden durch Makler aufgrund mangelnder Sachkenntnis sowie Gerichtsentscheidungen zu verschiedenen Beraterpflichten von Maklern und Verwaltern vorgetragen worden. Der IVD beobachte mit Sorge, dass seitdem keine nennenswerten Fortschritte im Gesetzgebungsverfahren erzielt wurden.

"Im politischen Raum wird von einem dilatorischen Umgang des Gesetzes gesprochen. Dabei ist die Dringlichkeit einer Berufszulassungsregelung für Makler und Verwalter eindeutig. Die Beratung eines Immobilienmaklers bildet etwa die Entscheidungsgrundlage einer erheblichen Investition. Damit die Entscheidung nicht auf Sand gebaut wird und erhebliche Vermögensschäden aufgrund einer fehlerhaften Beratung verhindert werden, ist ein Mindestmaß an Berufsqualifikation erforderlich. Ein Ausbleiben des Sachkundenachweises ginge im Falle der Immobilienmakler zulasten tausender Familien, die sich den Wunsch eines Eigenheims erfüllen wollen und auf eine entsprechende Qualifikation des Maklers vertrauen", sagt Schick.

Der IVD betont in diesem Zusammenhang, dass Verbraucher in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder Vermögensschäden hinnehmen mussten, da sogenannte Gelegenheitsmakler ihr Fach nicht verstanden und dadurch falsch beraten haben. Die Schäden entstehen etwa bei Falschberatungen mangels Sachkunde bei der Wertermittlung der Immobilie, bei sogenannten Steuersparimmobilien, bei Finanzierungsberechnungen, bei Denkmalschutzverfahren oder bei Beratungen zur vorliegenden Baugenehmigung. Zahlreiche Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und verschiedener Oberlandesgerichte aus Streitfällen zwischen Maklern und ihren Kunden bekräftigen, dass Immobilienmakler als fachliche Berater agieren, deren Sachkunde vorausgesetzt werden kann. So bestätigte etwa das Oberlandesgericht Hamm am 27.06.2011, "dass sich der Maklerkunde regelmäßig auf die Beratung des Maklers als Fachmann verlassen darf."






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