News RSS-Feed

02.04.2017 EU-Kreditrichtlinie schnellstens mit Rechtsverordnung entschärfen

„Jetzt sollte schnellstmöglich die Rechtsverordnung kommen, in der die Leitlinien zur Vergabe von Immobilienkrediten konkretisiert werden können, damit ältere Kreditnehmer und junge Familien nicht weiter durch die aktuelle Rechtslage benachteiligt werden.“ Mit diesen Worten kommentiert der Präsident des Immobilienverbandes IVD, Jürgen Michael Schick, das vom Bundestag verabschiedete Gesetz, in dem unter anderem bei der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie nachgebessert wird.

„Seit mittlerweile einem Jahr gibt es starke Einschränkungen bei der Kreditvergabe an Senioren. Wir hätten uns gewünscht, dass diese Diskriminierung direkt mit dem Gesetz entschärft wird. Das ist leider nicht der Fall. Das Bundesjustizministerium und das Bundesfinanzministerium werden lediglich ermächtigt, eine entsprechende Verordnung zu erlassen. Wir erwarten nun, dass die Ministerien in der Rechtsverordnung tatsächlich dafür sorgen, dass die Altersdiskriminierung aufhört“, so Schick. In der Verordnung kann geregelt werden, dass Darlehen an ältere Kreditnehmer auch außerhalb der zu erwartenden Lebensspanne der Darlehensnehmer zurückgezahlt werden, beispielsweise durch die Erben. Bei den jungen Familien sollen sich befristete Arbeitsverträge oder Elternzeiten nicht mehr negativ auf die Kreditwürdigkeitsprüfungen auswirken. Die Politik habe versprochen, diese Hürden für die Kreditvergabe zu beseitigen. Jetzt müsse sie handeln. Der IVD-Präsident begrüßt, dass in dem Gesetzentwurf präzisiert wird, dass bei der Kreditwürdigkeitsprüfung auch Wertsteigerungen einer Immobilie durch Renovierungen und erweiterten Baumaßnahmen berücksichtigt werden. Die Politik habe versprochen, diese Hürden für die Kreditvergabe zu beseitigen, erinnert Schick. Jetzt müsse sie auch schnell handeln.

Ein weiterer Teil des beschlossenen Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetzes sieht dagegen Maßnahmen vor, die die Kreditvergabe deutlich erschweren könnte. De Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll hiernach ermächtigt werden, bei „möglichen Gefahren für die Finanzmarktstabilität in Folge einer Immobilienblase“ in die Kreditvergabe einzugreifen. Bevor die Maßnahmen angewendet dürfen, ist noch ein umfassender Beteiligungsprozess zu durchlaufen, in den nicht nur die beteiligten Ressorts, der Finanzausschuss des Bundestages, sondern auch die Kredit- und Immobilienwirtschaft einbezogen werden müssen.

„Wird von den Instrumenten Gebrauch gemacht, ist mit erheblichen Einschränkungen bei der Kreditvergabe zu rechnen“, sagt Schick. Der IVD-Präsident weiter: „Die in den letzten Minuten des Gesetzgebungsverfahrens geschaffenen Bagatellgrenzen werden nicht ausreichen, um Kreditnehmern mit geringem Eigenkapital den Zugang zum selbstgenutzten Wohneigentum zu ermöglichen. Wird die Bagatellgrenze überschritten, gelten für diese Darlehensnehmer die noch zu konkretisierenden Beschränkungen.“ Das Gesetz sieht vor, dass Darlehen bis 200.000 Euro bis zu einem Beleihungswert von 80 Prozent von den Beschränkungen ausgenommen werden sollen, Darlehen bis 400.000 Euro bis zu einem solchen Wert von 60 Prozent. Im Übrigen gilt der noch festzusetzende LTV.

„Bleibt zu hoffen, dass die Instrumentarien in der Schublade bleiben und nicht übereifrig zur Anwendung kommen“, so Schick abschließend.







Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!