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03.03.2017 Verschärfung der EnEV: Mindestwerte nicht mehr einzuhalten

Bei einer weiteren Verschärfung der EnEV 2016 – etwa auf einen mit dem KfW-Standard 55 Standard vergleichbaren Effizienzhausstandard – ist die Wärmeversorgung bei Wirtschaftsimmobilien nicht mehr mit allen Energieträgern möglich und stellt unverhältnismäßig hohe Anforderungen an die thermische Qualität der Gebäudehülle. Zu diesem Schluss kommt das „Gutachten zur Verschärfung der EnEV und Zusammenlegung EnEV / EEWärmeG für Wirtschaftsimmobilien“. Dieses hatte die Task Force Energie des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. bei Univ. Prof. Dr.-Ing. M. Norbert Fisch, CEO der EGS-plan Ingenieurgesellschaft, Stuttgart und Direktor des IGS, TU-Braunschweig, in Auftrag gegeben. „Hierdurch bestätigen sich die ersten Erkenntnisse des Zwischenberichts von September letzten Jahres“, sagt Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA. „Die Prinzipien von Technologieoffenheit, Wirtschaftlichkeit und Flexibilität werden durch weitere Verschärfungen der Effizienzstandards verletzt. Wir müssen und können die Klimaschutzziele mit effizienteren Methoden erreichen.“

„Die im Klimaschutzplan der Bundesregierung angestrebten ambitionierten Reduzierungen der Treibhausgas-Emissionen sind durch weitere Verschärfungen der EnEV nicht annähernd zu erreichen, da die überwiegenden CO2- Emissionen in Wirtschaftsimmobilien nicht von der EnEV beeinflusst werden. Durch Betriebsoptimierungen der Gebäude und Steigerung des Anteils der Erneuerbaren Energien in den Strom- und Gasnetzen sind erheblich größere und wirtschaftlichere Reduktionen erreichbar“, erklärt Prof. Fisch. „Weitere verschärfte Anforderungen an die thermische Qualität der Gebäudehülle und den Primärenergiebedarf zur thermischen Konditionierung von Wirtschaftsimmobilien sind nicht zielführend.“

Mindestanforderungen nicht mehr einzuhalten

Im Segment der Büroimmobilien kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass bei einer weiteren Verschärfung der seit 1. Januar 2016 gültigen EnEV 2016 die Wärmeversorgung alleine mit einem Gaskessel nicht mehr möglich ist. Fernwärme und Wärmepumpensysteme können bei Bürobauten lediglich in Zusammenhang mit einer deutlich verbesserten Gebäudehülle den Energieeffizienzstandard KfW 55 erreichen. Die Anforderungswerte des KfW 55-Standards könnten durch den Einsatz von Photovoltaik zur solaren Strombereitstellung erheblich kosteneffizienter im Vergleich zur weiteren Verbesserung der Gebäudehülle bzw. Anlagentechnik erfüllt werden.

Auch bei Hotelimmobilien ist die Wärmeversorgung mit den zugrunde gelegten Technologien nicht mehr möglich, wenn die derzeitig gültige EnEV weiter verschärft wird. „Auch mit einer erheblich verbesserten Gebäudehülle liegen die Bedarfswerte deutlich über den Anforderungswerten“, so Prof. Fisch. „Diese ließen sich nur durch den Einsatz von Photovoltaik-Anlagen einhalten.“ Bei Shopping Malls führten bereits die gesetzlichen Anforderungen der EnEV 2014 dazu, dass mit dem Energieträger Erdgas die Mindestwerte nicht mehr einzuhalten waren. Mit Inkrafttreten der neuen EnEV zum 1. Januar 2016 ist bei keiner der im Gutachten untersuchten Versorgungsvariante die gesetzlich einzuhaltende Mindestanforderung bei Shopping Malls zu erfüllen. „Die Analyse des Primärenergiebedarfs verdeutlicht, dass für Wirtschaftsimmobilien die Einhaltung der EnEV- / EEWärmeG-Vorschriften grundsätzlich nicht mit allen technischen Anlagen zur Wärmebereitstellung möglich ist“, erklärt Prof. Fisch. „Beim KfW 55-Standard kann generell nur von einer eingeschränkten Technologieoffenheit gesprochen werden, da Erdgas in Brennwertkesseln zur Wärmeerzeugung auch bei verbesserter Gebäudehülle nicht mehr einsetzbar ist.“

Alternativen in den Blick nehmen

„Bei allen drei untersuchten Nutzungsarten (Büro, Hotel, Shopping Mall) haben wir das wirtschaftlich sinnvolle und technisch Mögliche erreicht“, ergänzt Thomas Zinnöcker, Vizepräsident des ZIA und Vorsitzender der Task Force Energie des Verbands. „Weitere Verschärfungen sind in der Praxis schlichtweg nicht zu realisieren. Die vermehrte und verbindliche Nutzung von zertifiziertem regenerativ erzeugtem Strom und Gas mit niedrigeren CO2-Emissionen ist sinnvoll und kann dabei helfen, die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen. Auch durch den Einsatz von Photovoltaikanlagen und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für energetische Quartierslösungen könnten bei allen Gebäudetypen kostenintensive Maßnahmen an der Gebäudehülle reduziert werden“, so Zinnöcker.

Zur Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestands sind die bisherigen Ansätze im Energieeinsparrecht bei Gebäuden zu überdenken und der rechtliche Rahmen muss einer Neuausrichtung mit dem Fokus auf „Gebäude, Energie und Klimaschutz“ unterzogen werden, um an Konsistenz zu gewinnen. „Die Reduzierung von tatsächlichen CO2-Einsparungen sollte belohnt werden, statt Maßnahmen zur Reduzierung des gerechneten Primärenergiebedarfs im Vorfeld zu fördern“, meint Prof. Fisch.






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