20.12.2016 Erstes innerstädtisches BID in Baden-Württemberg
Die Quartiersgemeinschaft Tübinger Straße ist der erste innerstädtische Zusammenschluss von Eigentümern zur Umsetzung eines BID (Business Improvement District) in Baden-Württemberg.
Seit 1. Januar 2015 beschreitet Baden-Württemberg neue Wege in der Einbindung privater Immobilieneigentümer in die Stadtentwicklung. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatinitiative (GQP) liegt seitdem eine rechtliche Grundlage vor.
Auch in Zukunft gilt es, die immer wieder neuen Herausforderungen innerstädtischer Lagen nachhaltig zu bewältigen und ein klares Standortprofil konsequent nach außen zu tragen – kurz: Am Ball zu blei-ben. Im Rahmen des GQP können von Immobilienbesitzern Maßnahmen speziell für ihr Quartier ent-wickelt und umgesetzt werden. Durch das Gesetz werden dann alle Eigentümer verpflichtet, sich an der Finanzierung zu beteiligen.
Zur Realisierung eines BID hat sich am 17. November 2016 der Eigentümerverein „Quartiersgemein-schaft Tübinger Straße“ gegründet. Nun sollen ein Maßnahmenpaket und der dazugehörige Finanzierungsplan erarbeitet werden.
Der Vorsitzende der Quartiersgemeinschaft Peter Bürkle hat bereits etliche Ideen gesammelt: „Der Vereinsgründung ging ein halbjähriger Findungsprozess mit zahlreichen Gesprächen voraus. Dabei fielen Stichworte wie Weihnachtsbeleuchtung, Sauberkeit, Reduzierung der Falschparker, Events, Printprodukte oder Inszenierung der Straßeneingänge. Wir haben momentan noch nichts in Stein ge-meißelt und wollen unser konkretes Maßnahmenpaket erst noch im Verein erarbeiten. Auch Ideen von außerhalb sind uns übrigens jederzeit herzlich willkommen!“
Seit 1. Januar 2015 beschreitet Baden-Württemberg neue Wege in der Einbindung privater Immobilieneigentümer in die Stadtentwicklung. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatinitiative (GQP) liegt seitdem eine rechtliche Grundlage vor.
Auch in Zukunft gilt es, die immer wieder neuen Herausforderungen innerstädtischer Lagen nachhaltig zu bewältigen und ein klares Standortprofil konsequent nach außen zu tragen – kurz: Am Ball zu blei-ben. Im Rahmen des GQP können von Immobilienbesitzern Maßnahmen speziell für ihr Quartier ent-wickelt und umgesetzt werden. Durch das Gesetz werden dann alle Eigentümer verpflichtet, sich an der Finanzierung zu beteiligen.
Zur Realisierung eines BID hat sich am 17. November 2016 der Eigentümerverein „Quartiersgemein-schaft Tübinger Straße“ gegründet. Nun sollen ein Maßnahmenpaket und der dazugehörige Finanzierungsplan erarbeitet werden.
Der Vorsitzende der Quartiersgemeinschaft Peter Bürkle hat bereits etliche Ideen gesammelt: „Der Vereinsgründung ging ein halbjähriger Findungsprozess mit zahlreichen Gesprächen voraus. Dabei fielen Stichworte wie Weihnachtsbeleuchtung, Sauberkeit, Reduzierung der Falschparker, Events, Printprodukte oder Inszenierung der Straßeneingänge. Wir haben momentan noch nichts in Stein ge-meißelt und wollen unser konkretes Maßnahmenpaket erst noch im Verein erarbeiten. Auch Ideen von außerhalb sind uns übrigens jederzeit herzlich willkommen!“