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15.12.2016 ZIA zur Arbeitsstättenverordnung: Der Supergau ist abgewendet

Anfang Dezember ist die neue „Verordnung zur ‚Änderung von Arbeitsschutzverordnungen“ in Kraft getreten, in deren Zuge auch die Arbeitsstättenverordnung novelliert wird. Laut ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss werden im Zuge der Anpassung zwar rechtliche Unklarheiten in der Praxis beseitigt, jedoch finden sich nach wie vor Verbesserungspotenziale. „Die Arbeitsstättenverordnung liefert nun endlich einen rechtlichen Rahmen für Telearbeitsplätze und erleichtert die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie für Erwerbstätige in Deutschland. Zudem wird klargestellt, dass beruflich bedingte mobile Arbeit, also etwa das gelegentliche Arbeiten mit dem Laptop in der Freizeit oder das ortsungebundene Arbeiten wie unterwegs im Zug, nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen“, meint Andreas Wende, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Büroimmobilien. Dieses Beispiel sei in den Medien immer wieder fälschlicherweise als "Telearbeit" und als übertriebene Bürokratie dargestellt worden, meint Wende.

Sichtverbindung in Arbeitsräumen ignoriert technische Möglichkeiten

Im Zuge der Novellierung wurde auch die Regelung der Sichtverbindung nach außen für dauerhaft eingerichtete Arbeitsplätze und sonstige große Sozialräume aufgenommen. Ausgenommen davon sind Sanitärräume. „Zwischenzeitlich hatten wir die Befürchtung, dass auch Sanitärräume oder Teeküchen über ein eigenes Fenster verfügen müssen. Die Kosten für die Immobilienwirtschaft wären enorm gewesen. Glücklicherweise wurde davon jetzt Abstand genommen“, sagt Wende. Dennoch bleiben die Regelungen problematisch. „Heutzutage ist es baulich ohne weiteres möglich, die Schutzbedürftigkeit der Erwerbstätigen auch anders zu regeln als durch Tageslicht. Dennoch dürfen Arbeitgeber nur Arbeitsräume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und eine Sichtverbindung nach außen haben. Moderne und interaktive Bürolösungen werden dadurch konterkariert“, meint Wende. „Darin zeigt sich wieder einmal die Regulierungswut des deutschen Gesetzgebers“.

Büros entscheidend im War for Talents

Sinnvoller wäre es laut ZIA, die Möglichkeiten für Entwickler, Vermieter und Arbeitgeber flexibler zu gestalten. „In Deutschland befinden wir uns in einem starken Wettbewerb um Arbeitskräfte. Das bedeutet, dass Unternehmen stets daran interessiert sind, attraktive und moderne Arbeitsflächen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereitzustellen. Dennoch müssen sie dabei die Kostenseite beachten. Fehlgeleitete Verordnungen führen hingegen dazu, dass Büroflächen weder effizient noch attraktiv gestaltet werden. Damit ist niemandem geholfen“, ergänzt Wende. Angesichts der enormen Bedeutung von Büroimmobilien – jeder dritte Erwerbstätige in Deutschland ist auch Büronutzer – könne das gefährliche Ausmaße annehmen. „Büros sind Innovationsmotoren und müssen dementsprechend in allen Rahmenbedingungen gefördert statt erschwert werden“, sagt der Ausschuss-Vorsitzende.





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