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13.11.2024 Zahlreiche Absurditäten: Die Lage am Markt bleibt angespannt

Der Mietmarkt 2025 ist Thema des 3. Real Estate Evenings von FSM Rechtsanwälte (FSM) gemeinsam mit der VÖPE Next und erstmals OPTIN Immobilien gewesen. Bei der Veranstaltung in den Räumlichkeiten von FSM wurden die rechtlichen und ökonomischen Perspektiven beleuchtet. Im Vordergrund der interaktiven Impulsvorträge von Benedikt Stockert (FSM) und David Breitwieser (OPTIN) standen die Mietpreise, Angebote, Fertigstellungen, Stellplatzverpflichtung/-ermächtigung, Möglichkeiten der Sondervermietung, die Entwicklung der Kurzzeitvermietung/ AirBnB, aber auch die Absurditäten des Mietmarktes.

Laut David Breitwieser, Managing Partner bei OPTIN Immobilien, steigen die Mieten weiterhin stark und über der Inflation. In Wien sei mit einer Abflachung erst 2026 zu rechnen. „Die Mietpreise sind an der Spitze, aber aus der Not heraus, nichts anderes zu bekommen, werden hohe Preise bezahlt. Die höchsten Mietpreise haben aufgrund geringer Neubautätigkeit Vorarlberg und Tirol. Auch in Wien geht die Angebotsentwicklung eklatant zurück. Waren es 2022 noch über 10.000, gibt es aktuell nur mehr 4.400 Mietwohnungen.“

Betrachtet man die Fertigstellungszahlen 2022-2026 (Miete freifinanziert und Eigentum), so gehen diese bis 2026 österreichweit um ca. 70 Prozent zurück. Wachstumsgemeinden sind aktuell nur St. Pölten, Eisenstadt, Klagenfurt, Graz, Wels und Villach.

Die Konsequenzen des verminderten Angebotes

Die Situation am Mietmarkt, zieht oftmals auch Absurditäten nach sich. Einige Beispiele:

• Befristete Mietverträge nur mehr auf 3 Jahre

• Massenbesichtigungen und Vorselektion der Mieter:innen (KSV Auskunft, Bestätigung Alt-Vermieter:innen,…)

• Mietanfragen mit Bewerbungsschreiben und Lebenslauf

• Verbotene Ablösen bei direkten Nachvermietungen, analog bei Genossenschaften

Der Gastgeber des Real Estate Evenings, FSM Partner Benedikt Stockert ging auf die Möglichkeiten der Sondervermietung ein. Darunter die Möblierte Vermietung, die Lagermiete, die 6-Monatsvermietung und die Kurzzeitvermietung für touristische Zwecke, Stichwort AirBnB. Stockert: „Seit 1. Juli gilt, dass Kurzzeitvermietungen über 90 Tage/Jahr eine Bewilligung benötigen. Gibt es diese nicht, droht eine Höchststrafe von 50.000 Euro. Die Zeiten des Kavaliersdelikts sind jedenfalls vorbei.“ Höchste Vorsicht als Vermieter:in ist, so Stockert, auch bei sogenannten Arbeiter:innenwohnungen geboten, denn dabei ist stets zu prüfen, in welches Regime diese zivil- und öffentlich-rechtlich einzuordnen sind.




























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