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28.10.2016 Politik darf Immobilienfinanzierung nicht künstlich erschweren

Der Verband der Sparda-Banken und der Zentrale Immobilien Ausschuss warnen gemeinsam vor der Errichtung weiterer Hürden beim Immobilienerwerb. Hintergrund der Warnung ist ein Gesetzesentwurf, der Pressemeldungen zufolge im Bundesministerium der Finanzen erarbeitet wurde und weitreichende Eingriffsrechte für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – zum Teil im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank – vorsieht, um mit neuen Instrumenten für die Begrenzung der Vergabe von Immobiliendarlehen zu sorgen. Ausgenommen ist jedoch der soziale Wohnungsbau. Bevor der Bundestag sich mit dem Entwurf beschäftigt, muss das Bundeskabinett ihn noch verabschieden.

„Wir teilen das Ziel des Bundesfinanzministeriums, mögliche Überhitzungen auf den Immobilienmärkten, die wiederum die Finanzstabilität gefährden, vorzubeugen“, sagt Uwe Sterz, Vorstand des Verbandes der Sparda-Banken. „Aus unserer Sicht sind die dem Vernehmen nach vorgesehenen Eingriffe in individuelle Verträge von Verbrauchern aber dafür nicht geeignet. Die vorgeschlagenen Kreditgrenzen werden der Vielfalt der Lebenslagen der Bau- und Kaufwilligen nicht gerecht. Die Limits würden oft den Falschen treffen, der dann kein Eigentum erwerben könnte. Eine Baukreditklemme könnte die Folge sein.“

Burkhard Dallosch, Vorsitzender des Ausschusses Finanzierung des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V., ergänzt: „Wir befürworten keine Maßnahmen, die den Erwerb von Wohneigentum willkürlich beschränken. Schon die kürzlich verabschiedete Wohnimmobilienkreditrichtlinie bewirkt, dass immer weniger Haushalte die Möglichkeit erhalten, Wohneigentum zu bilden und somit für das Alter vorzusorgen. Hierzu wurde erst kürzlich eine Bundesratsinitiative von Hessen, Baden-Württemberg und Bayern gestartet, die die letzten unpräzisen Schnellschüsse korrigieren soll. Ob der jüngste Anlauf des Bundesrates Abhilfe schaffen wird, ist noch nicht sicher. Statt also über weitere Sicherheitsmechanismen nachzudenken, sollte die Politik Anreize für den Wohnungsbau und auch Wohnungserwerb schaffen.“

Sparda-Banken und ZIA fordern, bei den geplanten Maßnahmen auch auf Details zu achten – denn ihnen könnte große Wirkung zukommen.

Kreditnehmer ist nicht gleich Kreditnehmer

Es wäre nicht sinnvoll, eine pauschale Grenze für den Schuldendienst zu setzen. Eine Fremdkapital-Finanzierung von 95 Prozent des Kaufpreises stellt zum Beispiel dann kein Problem dar, wenn die Solvenz des Kreditnehmers durch sein Einkommen oder sein anderes Vermögen so hoch ist, dass die Rückzahlung stets gesichert ist. Auch eine monatliche Kreditrate von z. B. über 30 Prozent des Monatsnettos ist bei einem hohen Einkommen unproblematisch, weil ausreichend Mittel für den täglichen Lebensunterhalt zur Verfügung stehen. Ein Kreditnehmer mit geringerem Einkommen könnte dagegen Schwierigkeiten haben, 30 Prozent seines Nettoeinkommens für einen Kredit aufzubringen.

Viel hilft nicht viel

Das Bauen und Kaufen von Immobilien ist sozial, baupolitisch und konjunkturell bedeutsam. Deshalb erwarten die beiden Verbände bei den Beschränkungen der Kreditvergabe ein Vorgehen mit Augenmaß. Bei der Prüfung des Referentenentwurfs sollte noch einmal grundlegend analysiert werden, ob nicht gerade erst eingeführte neue aufsichtsrechtliche Instrumente wie die Kapitalaufschläge für Sonderrisiken ("SREP") bereits ausreichend sind.
Grundsätzlich sollte zudem auch gesetzlichen Details, wie der Festlegung von Ausnahmetatbeständen und Bagatellgrenzen und der Verhinderung von Regulierungsarbitrage ausreichende Aufmerksamkeit gewidmet werden.
Schließlich gelte auch in diesem Falle: Wenn die Politik eine Marktüberhitzung durch hohe Nachfrage vermeiden will, darf sie das Angebot nicht künstlich verteuern. Vielmehr sollte sie Maßnahmen ergreifen, die das Angebot vergrößern.






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