News RSS-Feed

26.10.2016 Novellierung der Landesbauordnung NRW: ZIA kritisiert Entwurf

Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. hat in seiner gestrigen Anhörung zur Novellierung der Landesbauordnung NRW im Düsseldorfer Landtag Kritik am aktuellen Entwurf der Landesregierung geäußert. „Zwar beinhaltet die Neufassung einige vernünftige Ansätze, dennoch können diese nicht darüber hinwegtäuschen, dass nach wie vor Handlungsbedarf besteht und durch die in der Novelle enthaltenen höheren baulichen Anforderungen und bedarfsunabhängigen Auflagen die Herstellungskosten weiter steigen werden“, sagt Kruno Crepulja, Stellvertretender Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Wohnen.

Zwingende Vorschriften zum barrierefreien Bauen nicht zielführend

So ist etwa die zwingend notwendige Erstellung von barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungen ohne jeden konkreten Bedarf nicht zielführend und hätte eine erhebliche Verteuerung von Bauvorhaben zur Folge. Aufgrund des größeren Flächenverbrauchs einer solchen Wohnung würden zudem die Mieten ansteigen. Im Extremfall wird also eine Wohnung errichtet, die aufgrund ihrer Beschaffenheit schwerer zu vermieten ist beziehungsweise leer steht, obwohl sie mit höheren Baukosten verbunden ist. „In Zeiten angespannter Märkte sollte dieses Risiko vermieden werden“, sagt Crepulja. „Unsere Unternehmen sind sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und daher in der Lage, gemeinsam mit den Entscheidungsträgern vor Ort, den voraussichtlichen Bedarf an rollstuhlgerechten Wohnungen bei der Planung zu berücksichtigen.“

Auch die Ausweitung der Verpflichtung zum Einbau von Aufzügen führt zu einer Verteuerung der Herstellungskosten und im Rahmen der Nebenkosten zu einer Mehrbelastung beim Mieter. Darüber hinaus wird durch die beabsichtigte Einführung neuer Sicherheitsstandards auch der Bestand in besonderer Form betroffen, ohne dass dies praktisch notwendig ist. Der Eigentümer wird so zur Vermeidung von zivilrechtlichen Haftungsansprüchen zu einer Umrüstung gezwungen, obwohl dieser bauordnungsrechtlich Bestandsschutz genießt.

Vereinheitlichung der Landesbauordnungen notwendig

Die derzeit unterschiedlichen Landesbauordnungen bremsen die Schaffung von kostengünstigem Wohnraum. „Insgesamt sollte sich die Landesbauordnung NRW noch stärker an der Musterbauordnung orientieren, damit eine größtmögliche Übereinstimmung der Bauordnungen in allen Bundesländern erreicht wird“, so Crepulja. „Die Akteure aus der Immobilienwirtschaft – darunter Entwickler, Investoren sowie öffentliche und private Bauträger – brauchen eine verbindliche und bundesweit vereinheitlichte Planungssicherheit.“




Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!