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25.10.2016 Ausstieg aus Baufinanzierung – Möglichkeiten für Kreditnehmer

Wenn das Leben Kapriolen schlägt, erweisen sich langfristige Baufinanzierungskredite oftmals als unflexibel: Denn Arbeitslosigkeit, Trennung, Todesfall oder ein unverhoffter Geldsegen ändern finanzielle Voraussetzungen vieler Kreditnehmer. Auch weniger dramatische Situationen, wie die aktuell historisch niedrigen Baugeldzinsen, führen dazu, dass Immobilienbesitzer ihre Finanzierungspläne überdenken. „Um Kredite zu kündigen oder umzuschulden müssen Häuslebauer vertraglich festgelegte Bedingungen beachten. Bei voreiligen Entscheidungen drohen Kreditnehmern zusätzliche Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro“, erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de (https://www.baufi24.de/).

Wann ist eine Kündigung möglich?

Kreditnehmer dürfen von einer Sonderkündigung nur Gebrauch machen, wenn die Immobilie verkauft oder die Bank eine Erweiterung des Kredits verwehrt und das Haus daher als Sicherheit für eine andere Bank verwendet werden muss. Grundsätzlich gilt eine Kündigungsfrist von sechs Monaten. Verträge mit einer Zinsbindungsfrist – auch wenn der Vertrag über 15 oder mehr Jahre läuft – dürfen regulär nach Ablauf der zehn Jahre gekündigt werden. Bei Umschuldungen während der Zinsbindung verlangen Banken oft eine Vorfälligkeitsentschädigung. Ob und zu welchem Preis der Kreditnehmer raus darf, entscheidet die Bank.

Vorfälligkeitsentschädigung als Ablösesumme

Aufgrund vorzeitiger Vertragsauflösung entgehen Banken Einnahmen, die sie in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung wieder einholen wollen. Die Höhe der Summe ist dabei abhängig von der Restlaufzeit und dem Zinsniveau. „Vorfälligkeitsentschädigungen fallen oftmals unverhältnismäßig hoch aus und machen die Umschuldung daher unattraktiv, weil sich ein Wechsel nicht mehr lohnt. Wer Vorlauf hat, sollte das Forward-Darlehen in Betracht ziehen“, so Scharfenorth weiter. Kreditnehmer vereinbaren das Forward-Darlehen in der Regel Jahre vor Ablauf der Zinsbindungsfrist und sichern sich so die aktuellen Zinsen für den Anschlussvertrag.

Mithilfe von Volltilgungen umgehen manche Kreditnehmer die Vorfälligkeitsentschädigung, indem sie die Restschuld in einer Summe bezahlen. Diese Möglichkeit muss jedoch vertraglich zugesichert sein.





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