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13.10.2016 Sachkundenachweis: IVD sieht Licht und Schatten im Gesetzentwurf

"Der IVD sieht Licht und Schatten im Gesetzentwurf." Das sagt die Bundesgeschäftsführerin des Immobilienverbandes Deutschland IVD, Sun Jensch, heute in Berlin und verweist auf die morgige Bundesratssitzung. Der Bundesrat befasst sich mit dem Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum (BR-Drs. 496/16).

"Die Ausschüsse im Bundesrat schlagen Änderungen vor, die zum großen Teil zu begrüßen sind, weil sie die Auffassungen des IVD berücksichtigen. An anderen Stellen sehen wir Nachbesserungsbedarf", so Jensch.

Erfreulich sei, dass es keine grundsätzliche Kritik bei der Einführung des Sachkundenachweises für Makler und Verwalter gebe. "Der Gesetzentwurf ist ein Meilenstein für die Immobilienberufe", freut sich die Bundesgeschäftsführerin. Inhaltlich begrüßt Jensch, dass nach den Empfehlungen des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz nicht nur WEG-Verwalter, sondern auch Makler eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen sollen, um eine Gewerbeerlaubnis zu erhalten. Um Mitglied beim IVD zu werden, gilt dies schon lange. Auch die Klarstellung und Ausweitung der Regelungen hinsichtlich der Übergangsfristen trifft auf Zustimmung. Zudem hebt der IVD positiv hervor, dass sowohl Makler als auch WEG-Verwalter Fähigkeiten der Kundenberatung und Fachkenntnisse zu energetischen Eigenschaften von Immobilien nachweisen müssen.

Sachkundenachweis für Mitarbeiter unnötig

Unnötig indes sieht der IVD die Empfehlung, dass auch Mitarbeiter von WEG-Verwaltern und Immobilienmaklern einen Sachkundenachweis führen sollen. "Das ist nicht erforderlich und unangemessen. Der Erlaubnisinhaber - in der Regel der Inhaber des Unternehmens - haftet für seine Mitarbeiter und es ist daher sein ureigenes Interesse, Mitarbeiter einzusetzen, die entsprechende Fachkunde besitzen. Zudem wäre der administrative und finanzielle Aufwand sehr hoch", sagt Jensch.

"Alte-Hasen-Regelung" nicht streichen

Auf Kritik stößt auch die vom Ausschuss empfohlene Streichung der "Alte-Hasen-Regelung". Darin empfiehlt der Ausschuss, dass auch Makler und Verwalter, die mehr als sechs Jahre ununterbrochen tätig waren, eine Sachkundeprüfung ablegen müssen. Das beeinträchtige die Wirtschaft und widerspreche der Systematik der Gewerbeordnung.

Mitverwalter in Regelung aufnehmen

Derzeit ist der Gesetzentwurf zudem darauf beschränkt, nur von Wohnungseigentumsverwaltern (WEG-Verwaltern) einen Sachkundenachweis zu fordern. Der IVD sieht es als unabdingbar an, dies auf Mietverwalter zu erweitern. "Bedauerlicherweise werden Immobilienverwalter insgesamt nicht einbezogen. Hierfür plädieren wir, da auch die Tätigkeit etwa des Mietverwalters mindestens ebenso anspruchsvoll ist wie des Wohnungseigentumsverwalters. Mieter haben ebenso wie Eigentümer einen Anspruch auf eine qualitativ hochwertige Betreuung und darauf, dass die mieterschützenden Vorschriften sachkundig eingehalten werden", sagt Jensch.

Universitätsabschlüsse anerkennen

Aus Sicht des IVD soll der Gesetzgeber auch darauf achten, dass die Regelung relevante Universitätsabschlüsse wie zum Beispiel Abschlüsse im Fachbereich Immobilienwirtschaft als Sachkundenachweis mit einschließt. Gerade Gewerbemakler haben häufig ein mehrjähriges immobilienwirtschaftliches Studium als Teil ihrer Berufsausbildung absolviert. Dies sollte in der Ausgestaltung der anschließenden Rechtsverordnung berücksichtigt werden.




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