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25.08.2016 greeen! architects gestaltet Areal am Düsseldorfer Hauptbahnhof

Das Architekturbüro greeen! architects aus Düsseldorf hat den städtebaulichen Wettbewerb zur Gestaltung des am Düsseldorfer Hauptbahnhof gelegenen Areals einer ehemaligen Autoverlade-Station gewonnen. Für die ca. 17.000 Quadratmeter große, zwischen Harkortstraße, Graf-Adolf-Straße, Konrad-Adenauer-Platz und der Bahntrasse gelegene Fläche wird auf dieser Grundlage nun kurzfristig ein qualifiziertes Bauleitverfahren eingeleitet. Die Bauarbeiten für den Hochbau sollen bereits 2018 beginnen. „Wir werden den preisgekrönten Entwurf umsetzen und an diesem Standort vier Baukörper mit den Nutzungen Hotel, Serviced Apartments und Studentisches Wohnen mit einer großen Tiefgarage kombinieren“, erläutert Reiner Nittka als Jury Mitglied und Vorstand des für das Areal zuständigen Projektentwicklers GBI AG. Das Unternehmen plant und baut in verschiedenen Immobilien-Segmenten, hat sich aber auf Hotels und alle Arten von wohnnahen Nutzungen spezialisiert.

Die Entscheidung für das greeen! architects-Konzept traf eine Jury aus Fachleuten und politischen Vertretern unter der Leitung von Prof. Dörte Gatermann: „Mit diesem Entwurf und dem darin enthaltenen Nutzungsmix gelingt es am besten, den zentralen Standort aufzuwerten und zu beleben.“ Entscheidungshintergrund waren unter anderem die Erlebbarkeit des neuen Quartiers von der Bahnseite und vom Stadtraum aus sowie die Qualitäten der Fassade und Platzfolgen im öffentlichen Raum.

Das Freiraumkonzept sieht eine neue Durchwegung vom Konrad-Adenauer-Platz, über den neuen Harkortplatz bis zum Mintropplatz vor. Die Durchwegung und der Nutzungsmix erzeugen eine Belebung und Aufwertung des gesamten Quartiers.
An dem mehrstufigen Wettbewerbsverfahren haben insgesamt fünf Büros teilgenommen. Am heutigen Donnerstag, dem 25.08.2016 fiel die Entscheidung der Jury: greeen! architects gewinnt die Mehrfachbeauftragung zum Areal an der Harkortstraße.

Um zeitnah auch die Bürger in die Planung mit einzubeziehen, soll als nächster Schritt der Siegerentwurf im Rahmen einer Informationsveranstaltung - gemäß §3(1) BauGB - der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Der hierfür erforderliche Beschluss ist für die nächste erreichbare Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung angestrebt.





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