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07.06.2016 Mustermietvertrag für Flüchtlingsunterbringung in Gewerbeimmobilien

Für die Unterbringung von Flüchtlingen in Hamburg in Gewerbe-immobilien steht eine Muster-Mietvertragsvorlage zur Verfügung, die gemeinsam vom Hamburger Immobilienmanagement mit dem Industrieverband Hamburg und dem Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) entwickelt wurde. Der Mustermietvertrag soll helfen, schnelle und tragfähige Lösungen zu finden, um die besondere Herausforderung zu meistern, Flüchtlinge in der Stadt unterzubringen.

Anlass für das gemeinsame Projekt von Wirtschaft und Behörden war das am 1. Oktober 2015 verabschiedete „Gesetz zur Flüchtlingsunterbringung in Einrichtungen“, das eine befristete Sicherstellung von leerstehenden Gebäuden regelt. Das Gesetz wurde in den Medien unter dem Schlagwort „Beschlagnahme“ kontrovers diskutiert. Damit dieses Gesetz nie Anwendung findet, hatte der IVH bereits im November 2015 die Initiative ergriffen und das Projekt zwischen Stadt und Wirtschaft initiiert.

Unternehmer und Immobilieneigentümer, die temporär ungenutzte Flächen zur Verfügung stellen möchten, können die neue städtische Mietvertragsvorlage für Gewerbeimmobilien zur Flüchtlingsunterbringung, als Grundlage für individuelle Mietvertragsverhandlungen, bei der Sprinkenhof GmbH beziehen (siehe unten).
Der IVH-Vorsitzende, Michael Westhagemann, kommentiert die besondere Zusammenarbeit von Stadt und Wirtschaft beim Thema Flüchtlingsunterbringung: „Die Industrie unterstützt die Stadt dabei, die Herausforderungen im Zusammen¬hang mit der Unterbringung von Flüchtlingen gemeinsam und lösungsorientiert zu meistern. Mit unserem Mustermietvertrag für Unternehmer haben wir ein praktisches Instrument geschaffen, damit Stadt und Wirtschaft beim Thema Flüchtlingsunterbringung zusammenfinden."

Der für den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) sowie die städtische Sprinkenhof GmbH zuständige Finanzsenator Dr. Peter Tschentscher sagt: „Die Immobilienwirtschaft, die Industrie und der Senat haben gemeinsam an einer Lösung gearbeitet, damit die Flüchtlinge in Hamburg angemessen und menschenwürdig untergebracht werden können. Durch die beispielhafte Initiative des Industrieverbands und des Zentralen Immobilien Ausschusses wird mit dem Mustermietvertrag hierzu ein wichtiger Beitrag geleistet.“

Der Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA), Dr. Andreas Mattner, empfiehlt den neuen Mustervertrag als Grundlage für individuelle Gewerbemietvertragsverhandlungen: „Mit der gemeinsam erarbeiteten Vertragsvorlage liefern die Stadt Hamburg, der IVH und unser Verband ein Paradebeispiel für ganz Deutschland und einen neuen Präzedenzfall für die funktionierende Zusammenarbeit zwischen Politik und Immobilienwirtschaft. Die Vorlage ist ein guter Kompromiss zwischen den Erwartungen der Stadt Hamburg und den Belangen und Erfordernissen der Immobilienwirtschaft. So hat die Stadt in der Sache zugestimmt, ein eventuelles Untermietverhältnis nur mit Zustimmung des Vermieters einzugehen. Im Gegenzug wird die sonst obligatorische Mietkaution nicht ausdrücklich im Mustermietvertrag vorgeschrieben. Dieses Modell zur Erarbeitung einer gemeinsamen Vertragsvorlage kann auch in anderen deutschen Städten genutzt werden. Es vereinfacht die Zusammenarbeit in einer Zeit, in der wir dringend schnelle Lösungen brauchen.“




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