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27.05.2016 Hesse Newman plant Kapitalherabsetzung

Vorstand und Aufsichtsrat der Hesse Newman Capital AG werden der Hauptversammlung am 21. Juli 2016 vorschlagen, im Wege einer ordentlichen Kapitalherabsetzung das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 2.000.000 um EUR 1.900.000 auf EUR 100.000 herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung soll in Höhe von ca. EUR 1.000.000 der Deckung von Verlusten und in Höhe von ca. EUR 900.000 der Einstellung in die Rücklagen dienen und durch die Zusammenlegung der Aktien der Gesellschaft erfolgen.

Erstattung der Anzeige gem. § 92 AktG über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals

Trotz der Neuausrichtung des Geschäftsmodells und erheblicher Einsparungsmaßnahmen erwirtschaftet die Gesellschaft weiterhin Verluste. Daher ist zu erwarten, dass nach Drucklegung der Einberufung zu der ordentlichen Hauptversammlung vor dem oder zum Zeitpunkt der Durchführung der Hauptversammlung eine Situation eintritt, in der auf der Basis der bisherigen Grundkapitalziffer von EUR 2.000.000 das Nettogesamtvermögen der Gesellschaft nur noch der Hälfte des bisherigen satzungsmäßigen Grundkapitals entspricht oder darunter liegt. Die vorgesehene Kapitalherabsetzung beseitigt diese bilanzielle Lage, bedarf jedoch zu ihrem Wirksamwerden der Eintragung in das Handelsregister. Daher hat sich der Vorstand entschlossen - auch zur Vermeidung einer sonst evtl. fast zeitgleich einzuberufenden weiteren außerordentlichen Hauptversammlung - der ordentlichen Hauptversammlung vorsorglich die Anzeige des Verlusts der Hälfte des Grundkapitals zu erstatten.



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