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23.05.2016 Ein Jahr Bestellerprinzip: Weniger Provisionsumsätze bei 54 %

Am 1. Juni jährt sich die Einführung des Bestellerprinzips. Seitdem müssen in der Regel Vermieter, die einen Makler mit der Vermittlung ihrer Mietwohnung beauftragen, diesen auch bezahlen. Davor zahlte zumeist der Mieter. Der Ring Deutscher Makler (RDM), Bezirksverband Düsseldorf, zog Bilanz und fragte seine 123 Mitglieder nach ihren Erfahrungen.

Wie zu erwarten, strafften mit der Einführung des Bestellerprinzips viele Makler ihre Arbeitsabläufe und organisieren beispielsweise Besichtigungstermine mit mehreren Interessenten, um ihren Aufwand zu begrenzen. Denn die Umstellung der Maklerhonorierung war oft mit einer Reduktion der Provision verbunden.

„Bei unserer Umfrage gaben 42 Prozent an, dass sie auch vom Vermieter zwei Monatskaltmieten erhalten. Dies ist ein ebenso hoher Provisionssatz wie früher“, erklärt RDM-Vorsitzender Jörg Schnorrenberger. Andererseits arbeiteten bei Stammkunden und in Ausnahmefällen 33 Prozent der Makler mit niedrigeren Provisionen und 21 Prozent in der Regel zu einem reduzierten Provisionssatz von 1 bis 1,5 Monatskaltmieten.

Vier Prozent haben alternative Vergütungssysteme wie eine Honorierung nach Stundensatz oder pauschale Leistungsvergütungen im Angebot. In der Summe verbuchen also 54 Prozent geringere Provisionsumsätze.

Die große Mehrheit (58 Prozent) hat sich infolge der Gesetzesänderung auf neue Geschäftsfelder konzentriert und ist verstärkt in der Wertermittlung beziehungsweise im Verkauf von Immobilien tätig. Acht Prozent haben sich vom Vermietungsgeschäft verabschiedet und 13 Prozent ihren Personaleinsatz optimiert und setzen etwa verstärkt auf 450-Euro-Kräfte. 17 Prozent gelang es trotz dieser Gesetzesanpassung in den zurückliegenden zwölf Monaten das Vermietungsgeschäft zu steigern.

„Vor allem größere und bekanntere Unternehmen schafften ein Wachstum. Gleiches gilt für Makler in ländlichen Regionen wie am Niederrhein. Hier mussten Vermieter schon vor der Umstellung auf das Bestellerprinzip oftmals den Dienstleister bezahlen, weil sie wegen des Angebots an provisionsfreien Mietwohnungen sonst kaum Mieter fanden. Hier können Maklerkollegen weiterhin die volle Provision verlangen und ihr Geschäft teils ausweiten“, beobachtet Schnorrenberger, Geschäftsführer der gleichnamigen Düsseldorfer Immobilienfirma.

37 Prozent verbuchen Umsatzwachstum

So unterschiedlich die Provisionsentwicklungen waren, so differenziert wirkte sich dies auf die Gesamtumsätze aus. Während 46 Prozent der RDM-Mitglieder einen Umsatzrückgang zwischen zehn und 30 Prozent verkraften mussten, gelang es andererseits 37 Prozent ein Wachstum zwischen fünf und 20 Prozent hinzulegen. Bei acht Prozent veränderte sich der Ertrag zum Vorjahr nicht. Während vier Prozent neue Mitarbeiter einstellten, haben sieben Prozent Angestellte entlassen beziehungsweise die Zusammenarbeit mit Freiberuflern reduzieren müssen (Mehrfachnennungen waren möglich).

Die Mehrheit der befragten Makler (58 Prozent) wünscht sich eine Anpassung des Bestellerprinzips, so dass auch Mietinteressenten Vermittler mit der Suche beauftragen und dafür bezahlen können. Dies hat der Gesetzgeber bis dato an komplizierte Vorgaben geknüpft. Immerhin 29 Prozent sind mit dem Gesetz in der jetzigen Form zufrieden und 13 Prozent würden eine Aufteilung der Provision fifty-fifty begrüßen wie bei Immobilienverkäufen üblich.

Nach ihrer unternehmerischen Situation befragt, beobachten viele Makler ein wachsendes Verständnis der Vermieter für Maklerleistungen. Entsprechend rechnen 16 Prozent mit einem höheren Umsatz als 2015. 63 Prozent kalkulieren mit gleichbleibenden Vermittlungsaufträgen im Mietwohnungsbereich und 21 Prozent wollen noch keine Prognose wagen.

Was die Zukunft der Maklerhonorierung angeht, so können sich 42 Prozent vorstellen, dass das Bestellerprinzip auch für Immobilienverkäufe kommt. Hier teilen sich aktuell Verkäufer und Erwerber die Maklerkosten. 46 Prozent vertreten dagegen die Ansicht, dass der Immobilienverkauf unangetastet bleibt, zwölf Prozent hatten sich dazu noch keine Meinung gebildet.





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