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03.05.2016 Geplantes Integrationsgesetz benötigt anderen Verteilungsschlüssel

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium des Inneren haben einen Referentenentwurf für ein neues Integrationsgesetz vorgelegt. Dieses enthält auch die Regelungen für die geplante Wohnsitzzuweisung. Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich, weist aber auf Verbesserungspotenzial hinsichtlich der geplanten Verteilung hin.

Bislang sieht der Referentenentwurf lediglich die Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel vor. „Bereits seit mehreren Monaten haben wir uns für eine Wohnortzuweisung von Flüchtlingen eingesetzt“. erklärt Rolf Buch, Vorsitzender der ZIA-Plattform Wohnen. „Dafür muss sie aber auf einem sinnvollen Verteilungsschlüssel basieren.“ Eine unmodifizierte Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel, wie sie aktuell geplant wird, führt zu keiner Entlastung der angespannten Immobilienmärkte der Stadtstaaten Hamburg und Berlin.

Vorschlag für kapazitätsorientierten Verteilungsschlüssel

Ein entsprechendes Vorbild für einen kapazitätsorientierten Verteilungsschlüssel hat der ZIA in dem neuen empirica-Gutachten „Verteilung der Flüchtlinge in Deutschland“ vorgelegt. „Wir müssen davon ausgehen, dass rund 1,5 Millionen anerkannte Flüchtlinge dauerhaft in Deutschland bleiben werden. Zumindest vorübergehend wäre es daher sinnvoll, bei der Verteilung stärker auf vorhandene Kapazitäten Rücksicht zu nehmen“, sagt Buch

Wohnortzuweisung kann Zeit für Neubau schaffen

„Die Wohnortzuweisung wird nicht die Anspannung der stark nachgefragten Immobilienmärkte lösen, doch kann sie mehr Zeit für den dringend benötigten Wohnungsneubau schaffen“, sagt Buch. Nach Ablauf der dreijährigen Zuweisungsfrist ist mit weiteren Wanderungsbewegungen in die Ballungsräume zu rechnen – dieses Zeitfenster muss genutzt werden, um schnell neuen Wohnraum zu schaffen. „Daher haben wir heute Handlungsbedarf“, so Buch weiter. Dafür müsse vor allem das regulatorische Umfeld für den Mietwohnungsneubau verbessert werden. „Wir können nicht auf der einen Seite darüber diskutieren, wie wir in kürzester Zeit ausreichend bezahlbaren Wohnraum anbieten können, um dann auf der anderen Seite mit neuen Regulierungsansätzen wie dem Zweiten Mietrechtsnovellierungspaket des Bundesjustizministeriums konfrontiert zu werden“, meint Buch.




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