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25.04.2016 ZIA fordert mehr Flexibilität bei geplanter Sonder-AfA

Anlässlich der heutigen Anhörung im Deutschen Bundestag zur geplanten Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau hat sich der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss erneut für mehr Flexibilität der Sonder-AfA ausgesprochen. „Die steuerliche Motivation kann dazu beitragen, den Mietwohnungsneubau weiter anzutreiben. Dennoch sollten einige Eckpunkte des Vorhabens verbessert werden“, erklärt Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA. So sollte der Anreiz neben der Baugenehmigung auch auf die Baubeginnanzeige als Zeitpunkt abgestellt werden. „In der jetzigen Form, die ausschließlich auf den Zeitpunkt der Baugenehmigung abzielt, könnten bereits genehmigte Projekte weiter verzögert werden. Dabei ist es gerade bei diesen Maßnahmen wichtig, eine schnelle Umsetzung zu forcieren“, erklärt Mattner. „Ein entsprechender steuerlicher Anreiz, der auch an die Baubeginnanzeige gekoppelt ist, würde die gewünschten Effekte der Sonder-AfA erzielen.“

Flexibilität bei Herstellungskosten sichert Planbarkeit für Projektentwickler
Ein weiteres Problem könnte die Festlegung der maximalen Herstellungskosten auf 3.000 Euro pro Quadratmeter darstellen. „Bei Planungs- und Entwicklungsphasen können unerwartete Kostensteigerungen auftreten. Sollten diese dann dazu führen, dass Bauträger plötzlich keine Sonderabschreibung mehr erhalten, könnte dies unter Umständen das gesamte Projekt und bestehende Finanzierungen gefährden“, sagt Mattner. Deshalb schlägt der ZIA eine flexiblere Lösung der Obergrenze der Herstellungskosten vor. „Denkbar wäre, die Bemessungsgrundlage prozentual zu reduzieren, wenn die Maximalgrenze der Herstellungskosten überschritten wird. Diese flexiblere Ausgestaltung würde Bauträgern mehr Gestaltungsspielraum gewähren“, erklärt Mattner und fügt hinzu, dass die klassische KfW-Förderung als Alternative erhalten bleiben müsse.



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