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19.04.2016 Grundsatzurteil: Spanische Banken haften für insolvente Bauträger

Das Oberste Gericht in Spanien hat ein Grundsatzurteil gesprochen: Etwa 80.000 deutsche Immobilienkäufer können verlorene Anzahlungen von rund 1,6 Milliarden Euro von den spanischen Banken zurückfordern. Die Finanzinstitute sind verpflichtet, die Anzahlungen für eine Immobilie in Spanien im Falle einer Insolvenz des Bauträgers an den Käufer zurück zu bezahlen – der geschätzte Durchschnitt pro Käufer liegt bei rund 20.000 Euro. Das Beratungsunternehmen Spanish Legal Reclaims unterstützt Kläger bei der Rückforderung.

Während der Finanzkrise im Jahr 2008 und dem damit einhergehenden Einbruch des Immobilienmarktes sind zahlreiche Bauträger und -unternehmen in Spanien Konkurs gegangen oder verschwunden. Der Bau der vom Plan gekauften Immobilien wurde nie begonnen oder fertig gestellt. Zahlreiche Immobilienkäufer haben so bereits getätigte Off-Plan-Anzahlungen verloren und die gekaufte Immobilie nie erhalten. Die Rückzahlung der Anzahlungen innerhalb eines Insolvenzverfahrens ist dabei wenig aussichtsreich: Die Käufer sind normale Gläubiger, die erst ausbezahlt werden, wenn die Ansprüche aller bevorrechtigter Gläubiger, wie dem Finanzamt, vollständig bedient worden sind.

Banken haften für Rückzahlung der Einlagen

Laut einem Grundsatzurteil des Obersten Gerichts in Spanien vom 21. Dezember 2015 sind Banken und Bauträger nun für die Verluste haftbar zu machen und müssen die erfolgten Anzahlungen rückerstatten. Das Urteil basiert auf der Tatsache, dass die Banken nach spanischem Recht verpflichtet sind, eingenommene Anzahlungen auf ein separates Konto einzuzahlen und eine Bankgarantie zu erstellen. Demnach haften die Banken für die Rückzahlung der Einlagen, falls der Bauträger die Immobilie nicht übergibt. Damit sind die spanischen Finanzinstitute verpflichtet, rund 1,6 Mrd. Euro an etwa 80.000 deutsche Immobilieneigentümer in Spanien zurückzubezahlen. Die betroffenen Käufer können die Banken nun auf Rückzahlung ihres Geldes verklagen.

Spanish Legal Reclaims unterstützt Kläger bei der Rückforderung

„Die rechtliche Grundlage für eine Rückforderung ist klar und präzise“, erklärt Rainer Klassen, Geschäftsführer von Spanish Legal Reclaims. Das Beratungsunternehmen ist spezialisiert auf gesetzliche Rückforderungen von spanischen Finanzbehörden, -instituten und Privatunternehmen. „Da die betroffenen Institute ihre Interessen jedoch mit hoch qualifizierten Rechtsanwälten verteidigen werden, sollten Kläger bei einem Prozess sicherstellen, dass ihre Rechtsberater auf diesen Sachverhalt spezialisiert sind“, so Klassen weiter. „Gemeinsam mit unseren Fachanwälten stellen wir auf jeden Fall eine vollständige Rückzahlung der Anzahlung sicher. Spanish Legal Reclaims bietet dazu eine kostenfreie Voruntersuchung solcher Fälle an. Dabei werden Honorarkosten nur bei Prozessgewinn fällig.“



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