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14.04.2016 Verbot von Ferienwohnungen – Wimdu klagt gegen Stadt Berlin

Am 1. Mai tritt in Berlin das Verbot von Ferienwohnungen in Kraft. Das Online-Portal für Ferien-Apartements Wimdu.de hat deshalb diese Woche in Kooperation mit der Apartement-Allianz nun gegen die Stadt Berlin offiziell Klage eingereicht. Der Verfasser der Klage, Prof. Dr. Helge Sodan, der jahrelang selbst Präsident des Verfassungsgerichtshofs Berlin war, hält es für möglich, dass viel kritisierte Zweckentfremdungsverbot zu Fall zu bringen. Eine erste Entscheidung könnte es im Idealfall noch vor dem Sommer geben.

Im Herbst wurde es bereits angekündigt, jetzt ist es soweit. Die Klageschrift ist fertig verfasst und mit dieser in Händen zieht Wimdu.de gegen das zweifelhafte Gesetz zum Verbot von Ferienwohnungen in Berlin nun für seine Gastgeber und all jene, für die Ferienwohnungen mittlerweile ein fixer Bestandteil ihrer Reisegewohnheiten ist, vor Gericht.

Und es könnte schnell gehen, denn im Sinne aller Betroffenen wird laut Wimdus Head of Legal Péter Vida eine rasche Urteilsfindung angestrebt: „Wir sind vorsichtig optimistisch, dass es uns gelingt, diese ungerechte Regelung auszuhebeln. Nicht wenige unserer Gastgeber werden durch das neue Gesetz in ihren Grundrechten verletzt und in ihrer Existenz bedroht. Dass wollen wir verhindern. Ferienwohnungen haben gerade in einer offenen und pluralen Stadt wie Berlin absolut eine Existenzberechtigung und dafür kämpfen wir ab sofort entschlossen!“

Als Präzedenzfall wurde von Prof. Dr. Sodan, der die Klage verfasst hat, jener von Olaf Bölter und seiner Ferienwohnung in Berlin-Schöneberg herangezogen. Péter Vida zum konkreten Musterfall: „Bei Herrn Bölter liegt repräsentativ für viele andere aus unserer Sicht eine Verletzung des Artikels 12 für Berufsausübungsfreiheit sowie des Artikels 14 der Eigentumsfreiheit des Grundgesetzes vor.“ Bölter selbst zur eben eingereichten Klage: „Ich habe im Vertrauen auf den Rechtsstaat investiert. Ich hoffe, dass diese falsche Entscheidung der Politik nun durch das Gericht revidiert wird.“ Man darf also schon jetzt gespannt sein, denn dieses Urteil dürfte auch über Berlin hinaus in ganz Deutschland viel Interesse auf sich ziehen.
Prof. Dr. Helge Sodan dazu: „Nach gründlicher Prüfung bin ich der Überzeugung, dass die Betreiber ihre Ferienwohnungen aus verfassungsrechtlichen Gründen weiter vermieten können.“ Sodan war selbst sieben Jahre Präsident des Berliner Verfassungsgerichtshofes und tritt bei der Klage als Prozessbevollmächtigter auf.

Wimdu-CEO Arne Kahlke abschließend zu diesem Schritt: „Für uns geht es wirklich darum, auch in Berlin weiterhin das Bedürfnis nach einer immer beliebteren, alternativen Reisemöglichkeit erfüllen zu können. Alles andere wäre ein Verlust für Gastgeber, Gäste und schlussendlich auch für ein lebendiges Berlin. Für uns ist es bei der Betrachtung von objektiven Zahlen auch ein Fakt, dass sich die Wohnungslage in Berlin nicht durch die Suche nach Sündenböcken entspannen wird. Bis 2020 fehlen 220.000 Wohnungen in Berlin und 4.000 Ferienwohnungen, die maximal auf den Markt zurückgeführt werden können, sind hier nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.“





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