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12.04.2016 IVD: Neuer Entwurf zum Mietrechtspaket 2.0 ist nicht akzeptabel

Der heute in seinen Leitlinien bekannt gewordene Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, den Bezugszeitraum für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete und somit des Mietspiegels von vier auf acht Jahre zu erweitern, wird zu einem ähnlich massiven Wertverlust von Wohnungsbeständen führen wie die ursprünglich geplante Erweiterung auf zehn Jahre. Der Gesetzgeber will bewusst die Mieten einfrieren und gerade in den nachgefragten Städten werden die Mieten damit staatlich nach unten korrigiert. Mit jedem Jahr der Ausweitung des Bezugszeitraums von bislang vier Jahren wird die ortsübliche Vergleichsmiete um 10 bis 20 Cent pro Quadratmeter staatlich heruntermanipuliert. Das zeigen Berechnungen einer Studie des Center for Real Estate Studies (CRES) der Steinbeis Hochschule Berlin im Auftrag des IVD. Mit jedem zusätzlichen Jahr der Ausweitung wird es demnach durch einen Zirkelschlusseffekt in den meisten Städten Deutschlands zu einem Einfrieren der Mietentwicklung kommen. "Die heute bekannt gewordenen Pläne verprellen Investoren und behindern damit akut benötigte Investitionen in den deutschen Wohnungsmarkt. Das geht mit negativen Folgen für Eigentümer wie Mieter einher. Die Bundesregierung sollte angesichts der sich immer weiter verschärfenden Wohnraumknappheit dringend von diesem weiteren eigentümerfeindlichen Gesetz für Bestandshalter und Anleger Abstand nehmen. Durch die geplanten Änderungen wird das Mietrecht immer komplizierter und streitanfälliger, was Millionen von Mietern und Vermietern, deren Mietverhältnis ohne Probleme verläuft, einen Bärendienst erweist" kritisiert Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD.

Ebenfalls heute bekannt geworden sind die Pläne des Bundesjustizministeriums, maximal 8 Prozent anstelle von bis zu 11 Prozent der Modernisierungskosten bei Mieterhöhungen berücksichtigen zu können. Zudem sollen Mieterhöhungen nach der Modernisierung auf maximal 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von acht Jahren nach der Modernisierung begrenzt werden. Im ursprünglichen Grundlinienpapier vom November sollten es vier Euro pro Quadratmeter beziehungsweise maximal 50 Prozent der ursprünglichen Miete sein. "In vielen Fällen können durch diese Änderungen weniger Modernisierungskosten berücksichtigt werden, sodass die geplante Änderung eine weitere Verschärfung darstellt. Modernisierungen sind dann in vielen Fällen erst recht nicht mehr rentabel", kritisiert Schick. Die ebenfalls neu geplante Regelung zum wirtschaftlichen Härtefall, der eine Modernisierungsmieterhöhung ausschließt, ist aus Sicht des IVD ebenso abzu-lehnen. "Eine pauschale Betrachtung, dass bei einer Belastung von mehr als 40 Prozent des Einkommens eine unzumutbare Härte vorliegen soll, verkennt den Einzelfall. Das wird am Beispiel von Wohngemeinschaften besonders deutlich, da in diesem Fall häufig nur eine Person Mieter ist während mehrere Personen für die Miete aufkommen", so Schick weiter.
Der IVD fordert die Bundesregierung daher auf, von einer Verschärfung der Kappungsgrenze sowie einer Änderung der Härtefallregelung abzusehen und die Akzeptanz und Qualität des Mietspiegels durch eine bessere Beweisfunktion geprüft durch eine unabhängige Stelle sowie durch Ausweitung der Datenbasis zu steigern, anstatt ihn durch eine Ausweitung des Bezugszeitraums zu manipulieren.




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