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14.03.2016 Energetische Gebäudesanierung wird ab 1. April besser gefördert

Hauseigentümer, die ihren Heizkessel austauschen möchten oder eine Lüftungsanlage einbauen wollen, erhalten ab dem 1. April 2016 eine zusätzliche Förderung der KfW. Zu diesem Zweck wird das KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ erweitert. „Jetzt lohnt sich der Umstieg auf neue Gebäudetechniken noch mehr“, sagt Petra Hegen von Zukunft Altbau, dem vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderten Informationsprogramm rund um die energetische Sanierung. „Der Zuschuss kann bis zu 7.500 Euro betragen.“ Die KfW unterstützt neue Heizkessel und Lüftungsanlagen jedoch nur, wenn sie mit weiteren förderfähigen Sanierungsmaßnahmen kombiniert werden.

Neutrale Informationen gibt es kostenfrei über das Beratungstelefon von Zukunft Altbau 08000 12 33 33 oder unter www.zukunftaltbau.de.

Die Kombination von Maßnahmen ist nötig

Bei einem Heizungstausch müssen Hauseigentümer zusätzlich die Einstellung der gesamten Heizungsanlage optimieren lassen. Förderbedingung ist auch, dass der alte Wärmeerzeuger kein Brennwertkessel ist und nicht der gesetzlichen Austauschpflicht unterliegt. Eine Austauschpflicht besteht in der Regel dann, wenn der Heizkessel älter als 30 Jahre ist.

Wer sich für eine neue Lüftungsanlage entscheidet, erhält die Förderung nur, wenn gleichzeitig eine förderfähige energetische Maßnahme an der Gebäudehülle ausgeführt wird, etwa die Dämmung der Fassade. Lüftungsanlagen, die keine Wärmerückgewinnung haben, bekommen keine Förderung.

Wird die energetische Sanierung aus eigenen Mitteln finanziert, gibt es künftig einen Investitionszuschuss von 15 Prozent, maximal 7.500 Euro, pro Wohneinheit. Bei der Kreditvariante beträgt der Tilgungszuschuss 12,5 Prozent. Das sind bis zu 6.250 Euro, die nicht mehr zurückgezahlt werden müssen. Der Kreditbetrag liegt bei bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit.

Interessierte Bauherren konnten bereits im Januar 2016 mit den Maßnahmen des „Heizungs- und Lüftungspakets“ beginnen. Geld vom Staat fließt jedoch erst im April – erst dann kann der Förderantrag eingereicht werden.

Neue Heizungen und Lüftungsanlagen lohnen sich

Mit der höheren Förderung soll ein Umstieg auf effizientere Gasheizungen und auf Heizungen, die Wärme auf Basis erneuerbarer Energien erzeugen, erleichtert werden. „Sie stoßen durch ihren geringeren Verbrauch weniger Kohlenstoffdioxid aus und senken die Betriebskosten“, sagt Ulrich König vom Energieberatungszentrum Stuttgart (EBZ). „Hauseigentümer, die eine Pelletheizung, eine Solarthermieanlage oder eine andere Erneuerbare-Energien-Heizung kaufen, machen sich zudem unabhängiger von fossilen Energieträgern.“ Ist das Heizungssystem dann auch noch optimal eingestellt, sinkt der Verbrauch weiter.

Die Förderung von Lüftungsanlagen in Wohnhäusern hat nicht nur Energieeinsparung zum Ziel, sondern auch ein gesundes Raumklima. „Die Anlagen sorgen durch einen kontinuierlichen Luftaustausch für frische, hygienisch einwandfreie Luft“, so König.

Der Einbau von Lüftungsanlagen in Verbindung mit einer Sanierungsmaßnahme verhindert bei richtiger Ausführung die Entstehung von Schimmel. „Die Lüftungsanlage senkt die Luftfeuchtigkeit in den Räumen; die Dämmung sorgt aufgrund höherer Oberflächentemperaturen auf der Innenseite der Außenwand dafür, dass sich die verbliebene Luftfeuchtigkeit dort nicht niederschlägt. Somit wird dem Schimmel die Grundlage entzogen“, erklärt Petra Hegen von Zukunft Altbau.





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