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24.11.2015 Bayerische Versorgungskammer schafft Wohnraum in München

Im Münchner Stadtteil Fürstenried besitzen fünf Versorgungswerke der Bayerischen Versorgungskammer insgesamt rund 1.500 Wohnungen in einem ca. 13,5 Hektar großen Areal. Die Gebäude wurden zwischen 1969 und 1972 errichtet. Die vorhandene Siedlungsstruktur ermöglicht nach intensiven Voruntersuchungen und Abstimmungen mit der Landeshauptstadt München eine zusätzliche Bebauung mit mehreren hundert Wohnungen. Diese sollen sowohl durch neue Gebäude als auch durch Aufstockung bestehender Gebäude entstehen.

Bezahlbarer Wohnraum sowie sozial gebundene Wohnungen geplant

Die Bayerische Versorgungskammer sieht mit diesem Vorhaben eine Möglichkeit, in München dringend benötigten Wohnraum im unteren bis mittleren Preissegment zu schaffen. Aktuell verwaltet die Bayerische Versorgungskammer für ihre Versorgungswerke allein in München rund 6.500 Wohnungen, bundesweit sind es insgesamt etwa 10.000 Wohnungen. Dabei beträgt der Mietdurchschnitt in München ca. 10 Euro pro Quadratmeter. Als nachhaltiger und langfristiger Investor möchte die Bayerische Versorgungskammer dieses Anlagesegment weiter ausbauen und sich intensiver im Wohnungsneubau, abseits zu hoher Mieten, engagieren. In den Wohnanlagen in Fürstenried werden 30 Prozent des neu geschaffenen Wohnraums voraussichtlich sozial gebunden sein, sowohl im Modell der einkommensorientierten Förderung als auch im sog. München-Modell.

Stand des Verfahrens und Zeitplan

Derzeit bereitet die Landeshauptstadt München den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des bestehenden Bebauungsplans vor. Dieser Beschluss wird voraussichtlich im 1. Quartal 2016 dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden. Sollte der Stadtrat der Änderung des Bebauungsplans zustimmen, werden anschließend die Mieter, Anwohner und Nachbarn sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Informationsveranstaltung detailliert zu dem geplanten Vorhaben informiert und sie erhalten Gelegenheit, ihre Anregungen und Vorstellungen dazu zu äußern. Basis für die Bauleitplanung soll dann ein städtebauliches und landschaftsplanerisches Gesamtkonzept sein, das über ein Wettbewerbsverfahren entwickelt wird. Nach derzeitigem Planungsstand wird die Bayerische Versorgungskammer frühestens ab 2019 mit dem Bau beginnen können. Die gesamte Siedlung soll im Zuge der Nachverdichtung aufgewertet werden, vor allem hinsichtlich der Außen- und Grünanlagen, aber auch der Infrastruktur.





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