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03.11.2015 Aug. Prien-Konsortium vorne bei Geboten zum Klosterwall Hamburg

Die Finanzbehörde hat das Gebotsverfahren zu den City-Hochhäusern am Klosterwall heute abgeschlossen und die beiden noch im Verfahren verbliebenen Bewerber über das Ergebnis informiert. Nach einer Vorauswahl unter 16 Geboten waren in der letzten Verfahrensstufe zwei finale Angebote eingegangen, während ein drittes Gebot wegen erheblicher Abweichungen von den vorgegebenen Vertragsbedingungen nicht weiter bewertet wurde.

Der federführende Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen sowie die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, die Kulturbehörde (Denkmalschutzamt) und das Bezirksamts Hamburg-Mitte hatten die eingereichten Konzepte anhand von zuvor festgelegten Kriterien überprüft und bewertet. Dabei hat sich das Konzept des Aug. Prien-Konsortiums hinsichtlich städtebaulicher, gestalterischer und nutzungskonzeptioneller Qualität als das beste herausgestellt.

In Abstimmung mit der Kommission für Bodenordnung, die ansonsten für städtische Grundstücksgeschäfte zuständig ist, wird die Finanzbehörde dem Senat in diesem Fall vorschlagen, den Verkauf des Klosterwall-Grundstücks wegen der besonderen gesamtstädtischen Bedeutung der Hamburgischen Bürgerschaft zur Entscheidung vorzulegen.



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