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15.05.2020 Arbeitsmarkt in Zeiten von Corona: Arbeitszeitgesetz anpassen

Der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, fordert vor dem Hintergrund der Corona-Krise eine flexible Gestaltung des Arbeitszeitgesetzes. Insbesondere die starre Orientierung an der werktäglichen Arbeitszeitgrenze sollte abgeschafft werden. Stattdessen gilt es, eine Änderung in Anlehnung an die Europäische Arbeitszeitrichtlinie vorzunehmen, die einen wöchentlichen Gestaltungsspielraum bietet – ohne tagesspezifische Vorgaben.
„Die Erwerbstätigen mussten förmlich über Nacht ins Homeoffice und mobile Arbeiten wechseln, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf steht mehr denn je im Fokus“, sagt Prof. Wolfgang Schäfers, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Human Resources. „Die zunehmend digitalisierte und multilokale Arbeitswelt erfordert mehr Arbeitszeitflexibilität. Infolge wechselnder Arbeitsplätze, auch bei Handwerkern oder Arbeitnehmer auf Baustellen, gibt es ernsthafte Probleme bei der Anrechnung der Arbeitsstunden. „Unternehmen brauchen im globalen Wettbewerb mehr Bewegungsspielräume – auch um Arbeitsplätze zu sichern. Ein Mehr an Flexibilität stärkt auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und macht einen Arbeitsplatz für die dringend benötigten Fachkräfte attraktiv.“

Kurzarbeitergeldverordnung optimieren

Die Flexibilisierung des Kurzarbeitergeldes durch die Bundesregierung ist eine der tragenden Säulen zum Schutz der Unternehmen und zahlreicher Arbeitnehmerexistenzen in Zeiten der Corona Krise. Es zeigt sich aber, dass eine Anhebung der Kurzarbeitergeldsätze ab einer definierten Kurzarbeitsdauer und ab einem bestimmten Arbeitsausfallvolumen eindeutig zu kurz greift und nicht bedarfsgerecht ist. Nach Auffassung des ZIA sollte sich der Kompensationssatz für Kurzarbeitende an definierten Einkommensgruppen orientieren. Das Modell in Österreich hat sich bewährt, wo eine Staffelung von 90, 85 oder 80 Prozent je nach Einkommensgruppe Verwendung findet - je geringer das Einkommen, desto höher der Erstattungssatz.

Der Vorteil, welcher sich aus einer Erhöhung und gleichzeitigen Staffelung der Kurzarbeitergeldsätze ergibt, liegt auf der Hand. Durch klare, quantifizierte Vorgaben seitens der Politik werden zum einen die Unternehmen entlastet, indem betriebsinterne Zuzahlungen reduziert werden können, und auch die Verhandlungen über die Höhe der Aufstockungen erheblich gemindert werden. Zum anderen erfolgt ein bedarfsgerechter Einsatz der zur Verfügung gestellten Bundesmittel. Darüber hinaus regt der ZIA vor dem Hintergrund unternehmerischer Planungssicherheit eine rechtzeitige Diskussion und Entscheidung über die eventuelle Verlängerung der aktuellen Kurzarbeitergeldregelung über den Stichtag 31.12.2020 hinaus an.

Freiberuflichkeit eindeutig regeln

Der ZIA fordert zudem eine gesetzliche Definition und Regelung der Scheinselbstständigkeit sowie die Regelung einer Freiberuflichkeit, die den Anforderungen des 21. Jahrhunderts entspricht und die modernen Arbeits- und Lebensmodelle berücksichtigt. „Nur eine klare Abgrenzung von illegalem und legalem Tatbestand und die hiermit verbundene Rechtssicherheit werden zur Folge haben, dass sowohl die Branche als auch die Gesamtwirtschaft wieder wachsen“, sagt Schäfers. „So werden Arbeitsplätze geschaffen und die Unternehmen können auf ein leistungskräftiges Reservoir an Freiberuflern zurückgreifen.“





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