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17.04.2020 Bisher wenig Corona-bedingte Mietausfälle im Wohnbereich

Werden die Wohnungs- und Gewerbemieten während der Corona-Pandemie weitergezahlt? Um das herauszufinden, haben die wohnungswirtschaftlichen Verbände im Hamburger Bündnis für das Wohnen – der BFW Landesverband Nord, der Grundeigentümer-Verband Hamburg, der IVD Nord sowie der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) – eine Umfrage unter ihren Mitgliedern durchgeführt.

Die Umfrage wurde online erhoben und lief bis zum 14.04.2020. Damit wurden die Aprilmieten bereits zum Großteil erfasst. Insgesamt flossen die Daten von 888 Hamburger Unternehmen sowie privaten Vermieterinnen und Vermietern ein. Sie beziehen sich auf 357.572 Wohnraummietverhältnisse und 11.072 Gewerbeeinheiten. Eine zentrale Erkenntnis lautet: Bisher sind in 2.490 Fällen die Wohnungsmieten als Folge der Corona-Pandemie ausgefallen. Das ist weniger als ein Prozent. Im Durchschnitt betrug die Höhe der ausgefallenen Miete pro Wohnung 704 Euro.

Weitere Entwicklung abwarten

„Der geringe Anteil der Mietausfälle im Wohnbereich kann zum einen darauf zurückzuführen sein, dass die sozialen Sicherungssysteme greifen oder die Menschen noch genug finanzielle Rücklagen haben. Zum anderen bildet die Umfrage einen sehr frühen Zeitpunkt im Verlauf der Pandemie ab. Die Einkommenseinbußen schlagen erst ab Ende April voll durch. Insofern ist abzuwarten, wie sich die Mietausfälle in den kommenden Monaten entwickeln. Wirklich aussagekräftige Zahlen werden wir voraussichtlich im Mai oder Juni haben“, lautet die Einschätzung der wohnungswirtschaftlichen Verbände. Sie planen deshalb, die Umfrage monatlich zu wiederholen.

Im Gewerbebereich kommt die Welle schneller

Im Gewerbebereich zeigen sich schon jetzt sehr deutlich die Auswirkungen der Corona-Pandemie. „Hier kommt die Welle schneller und die ausgefallenen Summen sind höher als im Bereich der Wohnraumvermietung“, erklären die Verbände. „Vermieter von Einzelhandelsflächen, Gastronomie oder Hotels trifft es besonders hart. Hier gibt es zum Teil Mietausfälle von bis zu 80 Prozent.“ Betrachtet man alle Gewerbeimmobilien inklusive der Büros und Logistikflächen sind laut Umfrage schon knapp 17 Prozent der Mieten ausgefallen. Die Höhe der entgangenen Miete liegt bei durchschnittlich 3.032 Euro pro Gewerbeeinheit.

Sönke Struck, Vorsitzender des Landesverbands Nord des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW): „Wir sind froh über die Maßnahmen, die die Bundesregierung im Hinblick auf die Wohnungsmieten getroffen hat – wie die Erleichterungen beim Wohngeld. Im Gewerbebereich wird es für einige unserer Mitgliedsunternehmen allerdings jetzt schon eng. Deshalb ist es wichtig, dass insbesondere Unternehmen aus stark betroffenen Branchen eine Perspektive erhalten, wie und wann es weitergeht. Insofern begrüßen wir es, dass künftig zumindest wieder mehr Geschäfte öffnen dürfen.“

Torsten Flomm, Vorsitzender des Grundeigentümer-Verbands Hamburg von 1832: „Die harten Zeiten werden noch kommen. Insbesondere in den Fällen, in denen sich die Umsätze nicht nachholen lassen und auch die Mieten nicht nachgezahlt werden können.“

Axel-H. Wittlinger, Vorsitzender des Immobilienverbands Deutschland IVD Region Nord (IVD Nord): „Bereits zwei Wochen nach der Schließung vieler Einzelhandelsgeschäfte am 17. März ist rechnerisch fast jede fünfte Gewerbemiete betroffen. Insofern begrüßen wir ausdrücklich die gerade beschlossene Lockerung und die baldige Öffnung der kleineren Geschäfte. Die schwierige Situation dieser Unternehmen wird sich auch auf die Inhaber und ihre Angestellten durchschlagen und letztendlich auch den Wohnbereich belasten. Insgesamt spüren wir aber gerade im privaten Bereich und bei den Kleinunternehmern ein hohes Maß an Bemühungen, ihren Mietzahlungen nachzukommen. Umso irritierender ist daher das Verhalten einzelner Großunternehmen und Filialketten, einfach unangemessen ihre Mietzahlungen einzustellen.“

Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW): „Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass die sozialen Sicherungssysteme für den Wohnungsbereich funktionieren. Mieterinnen und Mieter, die nachweislich durch die Corona-Pandemie finanzielle Probleme haben, können das Wohngeld oder die Grundsicherung in Anspruch nehmen. In Hamburg sind die zuständigen Ämter angewiesen, entsprechende Anträge vorrangig und ohne die bislang üblichen Prüfungen zu bearbeiten. Da Sozialleistungen nicht zurückgezahlt werden müssen, vermeiden die Mieterinnen und Mieter eine Verschuldung infolge der Corona-Pandemie. Die VNW-Unternehmen stehen bereit, Betroffene zu beraten. Niemand muss sich Sorgen machen, seine Wohnung zu verlieren.“








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