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30.03.2020 Aufschub der Basel III-Umsetzung ist sinnvoll

Die Pfandbriefbanken begrüßen den Beschluss des Aufsichtsgremiums des „Basel Committee on Banking Supervision“ (BCBS), wonach die Umsetzung der Basel III-Vorschriften um ein Jahr aufgeschoben wird. Die Änderungen am Zeitplan sollen dazu dienen, die operativen Kapazitäten der Banken und Aufsichtsbehörden zur Reaktion auf Covid-19 zu erhöhen.

Zu den gebilligten Maßnahmen zählen:

- Das Umsetzungsdatum der im Dezember 2017 fertiggestellten Basel-III-Standards wurde um ein Jahr auf den 1. Januar 2023 verschoben.
- Die begleitenden Übergangsregelungen für den Output-Floor wurden ebenfalls um ein Jahr bis zum 1. Januar 2028 verlängert.

„Wir begrüßen einen Aufschub der Basel III-Umsetzung ausdrücklich“, betont Jens Tolckmitt, Hauptgeschäftsführer des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (vdp). „Denn die Coronakrise stellt Gesellschaft und Wirtschaft vor gewaltige Herausforderungen, die wir nur gemeinschaftlich bewältigen können. Jetzt muss zunächst der Finanzierung der Realwirtschaft der Vorrang gegeben werden. Alle anderen Projekte müssen konsequent auf dieses Ziel hin überprüft und ausgerichtet werden.“ Deshalb plädiert der vdp dafür, dass die Entscheidungsgremien in Brüssel dem BCBS-Beschluss folgen und die Verschiebung des Basel III-Gesetzgebungsverfahrens beschließen.








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