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19.03.2020 B&P bietet Retailern unkomplizierte Krisenhilfe bei Mietverhandlungen

Die ohnehin schon schwierige Situation für den stationären Einzelhandel ist in den letzten Tagen in einen wahren Überlebenskampf gemündet. Ausbleibende Kundenfrequenzen und temporäre Zwangsschließungen als Resultate der Eindämmungsmaßnahmen sind für viele Händler existenzbedrohend.

Mietsenkung oder gar Aussetzung der Mietzahlung für die Dauer der Schließung kann dabei helfen, eine der größten Kostenpositionen in diesen schweren Zeiten zu minimieren. Die Rechtslage ist hier jedoch nicht immer eindeutig. Wer weitsichtig eine Katastrophenklausel in seinen Vertrag aufgenommen hat, hat Möglichkeiten der Handhabe. Für alle anderen empfiehlt B&P, mit dem Vermieter einen Mietverzicht auszuhandeln. Dabei muss unbedingt das Risiko einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages aufgrund eines Mietrückstandes berücksichtigt werden.

Wichtig ist, nun schnell und entschieden zu handeln, bevor das betroffene Unternehmen signifikante Probleme im Cash Flow bekommt. B&P hilft in dieser Krise schnell und unkompliziert, kündigungssichere Maßnahmen sofort umzusetzen. Mit einem Team von Spezialisten und dem Finger am Puls des Einzelhandels sieht sich B&P bestens für diese Aufgabe gewappnet.







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