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12.03.2020 RICS fördert einheitliche Definition für nachhaltiges Investieren

Die Veröffentlichung des Abschlussberichtes zur EU- Taxonomie für nachhaltiges Investieren ist ein wichtiger Meilenstein im Rahmen des RICS Engagements für eine nachhaltigere Wirtschaft. Mit der Taxonomie legt die EU einen Grundstein für die Förderung dringend benötigter Investitionen in emissionsarme, klimafreundliche Entwicklungen. Für die Erfüllung der im Rahmen des Pariser Abkommens vereinbarten EU-Klimaziele für 2030 fehlen aktuell Investitionen in Höhe von rund 180 Milliarden Euro pro Jahr. Die Taxonomie ist ein wichtiger Schritt zur Schließung dieser Finanzierungslücke. Es handelt sich um das bislang umfassendste Regelwerk zur Definition nachhaltiger Kapitalanlagen.

Als Mitglied der technischen Sachverständigengruppe „EU Technical Working Group (TEG) on Sustainable Finance” und Koordinatorin des Bereichs „Bebaute Umwelt“ erarbeitete die RICS in den letzten 18 Monaten eine Nachhaltigkeitsdefinition für die Immobilienbranche. Mit der Verankerung der internationalen Flächenermittlungsstandards IPMS (International Property Measurement Standards) gelang es, einen weltweit einheitlichen Messstandard in das Regelwerk zu integrieren.
Für den Endbericht untersuchte die TEG 67 wirtschaftliche Aktivitäten aus einer Vielzahl von Branchen, darunter auch der Immobiliensektor. Dabei identifizierte sie ein breites Spektrum an emissionsarmen Aktivitäten. Dazu gehören neben dem Bau energieeffizienter und ressourcenschonender Gebäude auch Übergangs- und Fördermaßnahmen wie umfassende Sanierungen, Installation neuer Wasserboiler und Fenster sowie die Bereitstellung von nachhaltigen Technologien und Dienstleistungen.

Sabine Georgi, Country Managerin der RICS Deutschland, kommentiert: „Das neue Klassifizierungsinstrument ist ein großer Erfolg, der unsere Bemühungen zur Schaffung nachhaltiger Wohn- und Arbeitsräume belohnt. Investoren möchten wissen, welche Unternehmen zu einer emissionsarmen Wirtschaft beitragen und das Vertrauen in den Immobiliensektor als klimaverträgliches Investitionsziel stärken. Durch die Zusammenarbeit in der Expertengruppe haben wir wertvolle neue Allianzen geschlossen und engagieren uns weiterhin aktiv für eine Vorreiterrolle unseres Sektors bei der Transformation zu einer nachhaltigen Weltwirtschaft.”

Wie wird sich die EU-Taxonomie auf den Immobiliensektor auswirken?

Die Taxonomie ermöglicht Eigentümern und Projektentwicklern den Zugang zu nachhaltigen Finanzprodukten und fördert so Investitionen in die Steigerung der Energieeffizienz durch entsprechende Gebäudesanierungen, Neubauaktivitäten und den energieoptimierten Betrieb von Bestandsgebäuden. Marktteilnehmer, die sich nicht um eine Anpassung an die neuen Standards bemühen, verlieren ihre Wettbewerbsfähigkeit, dürfen ihre Geschäftsaktivitäten und Produkte nicht mehr als nachhaltig bezeichnen und müssen sich auf eine sinkende Investorennachfrage einstellen.

Eine EU-Initiative mit weltweitem Potenzial

Die EU-Taxonomie gilt nach ihrer Umsetzung im Rahmen einer EU-Verordnung für Finanzunternehmen und sonstige Anbieter von Finanzprodukten, Unternehmen, die bereits nichtfinanzielle Ausweise vorlegen müssen, sowie EU-Mitgliedsstaaten, die nachhaltige Finanzprodukte zertifizieren (z.B. sogenannte Green Bonds). Die Taxonomie kann zudem eine Vorbildfunktion über die Grenzen der EU hinaus wahrnehmen. Die zugrunde gelegten Gebäudekriterien sind international relevant und können für andere Compliance-Rahmen angepasst werden. Damit sind sie weltweit anwendbar.







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