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27.02.2020 Berlin beschließt Hochhausleitbild

Auf Vorlage der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, hat der Senat in seiner Sitzung das Hochhausleitbild für Berlin beschlossen. Senatorin Lompscher: „Vor dem Hintergrund des anhaltenden Stadtwachstums werden verstärkt Hochhausprojekte an den Senat und die Bezirke herangetragen. Die große Präsenz von Hochhäusern im Stadtbild begründet die hohen Ansprüche an städtebauliche Verträglichkeit, architektonische Qualität, angemessene Funktionalität und Nachhaltigkeit dieser Gebäude. Das Hochhausleitbild gibt den Rahmen vor, um bei künftigen Hochhausvorhaben qualitätsvolle, nachhaltige und mehrwertschaffende Lösungen zu finden. Das Hochhausleitbild gilt in Berlin zukünftig als Orientierungsrahmen für die verbindliche Bauleitplanung.“

In der dynamisch wachsenden Stadt Berlin sind die räumlichen Entwicklungspotenziale begrenzt. Hochhäuser können deshalb einen Beitrag dazu leisten, der anhaltend hohen Flächennachfrage für Wohnungen, Büros, Handel, Infrastruktur und Kultur zu begegnen.
Angesichts der besonderen städtebaulichen Bedeutung von Hochhäusern soll das Hochhausleitbild die Interessen zwischen dem Immobilienmarkt und den Wünschen und Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger Berlins ausgleichen.

Mit seinen zehn Planungsgrundsätzen definiert das Hochhausleitbild qualitative Anforderungen als Richtschnur für Hochhausprojekte in Berlin. Hochhäuser sollen als Bestandteile einer integrierten Stadtentwicklung hohe städtebauliche und architektonische Qualitäten aufweisen sowie durch innovative, nachhaltige Nutzungskonzepte einen Mehrwert für das Umfeld und die Allgemeinheit generieren. Zur Umsetzung der Planungsgrundsätze bedarf es eines partizipativen, qualitätssichernden Planungsprozesses in vier Phasen: von der Projektidee über die Konzepterstellung und die Planung bis hin zur Realisierung.

Das Hochhausleitbild trifft für Berlin keine neuen konkreten räumlichen Aussagen zu Gebieten, die für die Entwicklung von Hochhausprojekten potenziell geeignet oder nicht geeignet sind. Jeder in Betracht gezogene Hochhausstandort muss nach festgelegten Kriterien einer detaillierten gesamtstädtischen Betrachtung unterzogen werden.
Anwendung findet das Hochhausleitbild im Regelfall für Vorhaben, die den prägenden Höhenmaßstab ihrer Umgebung deutlich, das heißt um mehr als die Hälfte, überschreiten. In den nach wie vor durch die „Berliner Traufe“ geprägten Innenstadtbereichen wird dies zumeist bei Hochhäusern ab einer Höhe von etwa 35 Metern der Fall sein.

Mit dem unter Einbeziehung der Bezirke und der Stadtgesellschaft erarbeiteten Hochhausleitbild kommt der Senat einem entsprechenden Abgeordnetenhausbeschluss vom 6. April 2017 nach.







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